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Abstellplatz mieten: Zugang, Haftung und Fahrzeugmaße schriftlich klären

09.10.2026

Vor der Abstellplatzmiete sollten beide Seiten festhalten, welches Fahrzeug dort stehen darf, wie der Zugang funktioniert und wer welche Pflichten übernimmt. Eine kurze Prüfung vor Ort macht Maße und Rangierweg nachvollziehbar.

Erst den vereinbarten Gebrauch beschreiben

Ein Stellplatzvertrag sollte mehr enthalten als Adresse und Monatsmiete. Notieren Sie die genaue Fläche oder Stellplatznummer und vereinbaren Sie den Zweck: etwa Pkw, Motorrad, Wohnmobil oder Anhänger. § 535 BGB verpflichtet den Vermieter, den Gebrauch während der Mietzeit zu gewähren und den Platz in einem für den vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und zu erhalten ([Gesetzestext](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html)). Damit es später keine unterschiedlichen Erwartungen gibt, sollten Fahrzeugart und etwaige Einschränkungen ausdrücklich im Vertrag stehen. Klären Sie auch, ob die Stellplatzvereinbarung eigenständig ist oder Teil einer anderen Vereinbarung, etwa eines Wohnraummietvertrags; lassen Sie dies klar dokumentieren.

Zugang konkret statt „jederzeit“

Klären Sie schriftlich, wann und über welchen Weg Sie den Platz erreichen: Gibt es ein Tor, eine Schranke oder einen Schlüssel? Welche Öffnungszeiten gelten, wie wird eine Zugangsstörung gemeldet, und darf eine weitere Person den Zugang nutzen? Halten Sie auch fest, wie viele Schlüssel oder Transponder übergeben werden, ob eine Kaution anfällt, wer bei Verlust informiert wird und wie die Rückgabe erfolgt. Der ADAC-Mustervertrag enthält dafür ein Feld zur Zahl der Schlüssel. Das ist ein nützlicher Anknüpfungspunkt, ersetzt aber keine Regelung zu Torzeiten, Fernbedienung oder Zutritt bei Stromausfall. Machen Sie die Zufahrt vor Vertragsschluss zu einer Zeitprobe, die Ihrer typischen Nutzung entspricht.

Fahrzeugmaße am Platz und auf der Zufahrt prüfen

Messen Sie nicht nur die markierte Stellfläche. Entscheidend für Ihre eigene Nutzbarkeit sind auch Durchfahrtshöhe, Torbreite, Kurven, Rangierfläche und mögliche Hindernisse. Vergleichen Sie die nutzbaren Maße mit dem tatsächlichen Fahrzeug einschließlich fest montierter Anbauten wie Dachbox, Fahrradträger oder Spiegel, soweit diese beim Einfahren relevant sind. Bei einem Gespann zählen außerdem Länge und Wendebedarf mit Anhänger. Schreiben Sie die vereinbarte Fahrzeugklasse oder nötigenfalls konkrete Höchstmaße in den Vertrag; ein unverbindliches „passt schon“ hilft wenig, wenn später ein anderes Fahrzeug genutzt wird. Besichtigen Sie den Platz nach Möglichkeit mit genau dem Fahrzeug, das dort abgestellt werden soll, und dokumentieren Sie Abweichungen oder Engstellen mit Fotos.

Haftung nicht pauschal abwälzen

Lassen Sie die Haftungsregelung nicht bei einem pauschalen Satz wie „Vermieter haftet für nichts“ stehen. § 280 BGB knüpft einen möglichen Ersatzanspruch an eine Pflichtverletzung und daran, dass der Verpflichtete diese zu vertreten hat ([§ 280 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html)). Für die Praxis sollte der Vertrag nachvollziehbar unterscheiden: Wer meldet Schäden an Tor, Boden oder Beleuchtung? Wer ist für die Instandhaltung zuständig? Was gilt bei Schäden, die der Mieter oder eine von ihm eingelassene Person verursacht? Ein Mustervertrag kann als Gesprächsgrundlage dienen, ist aber keine individuelle rechtliche Prüfung. Bei wertvollen Fahrzeugen, gewerblicher Nutzung oder unklaren Haftungsausschlüssen sollten Sie eine passende Beratung einholen.

Mängel und Zuständigkeiten schriftlich festhalten

Halten Sie bei Übergabe den Zustand des Platzes und der Zufahrt fest: vorhandene Schäden, Feuchtigkeit, Beleuchtung, Entwässerung oder ein klemmendes Tor. Vereinbaren Sie eine erreichbare Kontaktperson und einen Kanal für Mängelmeldungen. § 536c BGB verlangt, dass ein während der Mietzeit auftretender Mangel dem Vermieter unverzüglich angezeigt wird ([Gesetzestext](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html)). Eine kurze Nachricht mit Datum, Beschreibung und Foto schafft eine nachvollziehbare Dokumentation. Fragen Sie außerdem konkret, wer Winterdienst, Reinigung und Instandhaltung übernimmt, statt aus dem Begriff „Stellplatz“ eine Zuständigkeit abzuleiten.

Vor der Unterschrift: fünf Punkte abhaken

Prüfen Sie zum Schluss: Ist der Platz eindeutig bezeichnet? Sind Fahrzeug und Maße passend? Sind Zugang, Zeiten und Schlüssel geregelt? Sind Meldung und Bearbeitung von Schäden klar? Stimmen Laufzeit, Miete, Nebenkosten und Kündigung mit Ihrer Nutzung überein? Lassen Sie mündliche Zusagen, die für Sie entscheidend sind, in den Vertrag oder eine unterschriebene Ergänzung aufnehmen. Bei einer Vereinbarung, die mit einem Wohnraummietvertrag verbunden ist, prüfen Sie, wie beide Dokumente zusammenspielen. Diese Checkliste ersetzt keine Einzelfallberatung.

Quellen

  1. ADAC
  2. Bundesministerium der Justiz
  3. Bundesministerium der Justiz
  4. Bundesministerium der Justiz