StellplatznotizenRatgeberRechner

Unfall auf dem Campingplatz: Schadenmeldung und Dokumentation

09.10.2026

Ein Rempler zwischen Wohnmobil und Poller, ein beschädigtes Vorzelt oder ein Sturz auf dem Platz: Wer zügig und geordnet dokumentiert, erleichtert die spätere Klärung. Entscheidend ist, die Meldung an den Campingplatzbetreiber von der Beweissicherung und der Information möglicher Versicherer zu trennen.

Zuerst Ruhe und einen verlässlichen Ablauf schaffen

Nach einem Campingplatzunfall laufen schnell mehrere Gespräche gleichzeitig: Beteiligte sind aufgeregt, andere Gäste wollen vorbeifahren, und am Empfang wird nach einer kurzen Schilderung gefragt. Halten Sie kurz inne. Sorgen Sie dafür, dass keine unmittelbare Gefahr für Menschen entsteht; bewegen Sie Fahrzeuge oder Gegenstände aber nicht unnötig, bevor Sie die Lage aufgenommen haben. Wenn eine akute Gefahr besteht, geht Sicherheit vor Beweisfotos. Notieren Sie als Erstes den Zeitpunkt und den genauen Ort: Platzname, Stellplatz- oder Parzellennummer, Zufahrt, Wegkreuzung oder markante Einrichtung. Beschreiben Sie anschließend in eigenen Worten, was Sie selbst gesehen oder getan haben. Eine klare Chronologie ist hilfreicher als ein vorschnelles Urteil darüber, wer schuld war. Der ADAC empfiehlt, den genauen Unfallhergang festzuhalten [ADAC: Europäischer Unfallbericht](https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/europaeischer-unfallbericht/).

Betreiber informieren – aber getrennt von der Schadenmeldung

Melden Sie einen Vorfall zeitnah an der Rezeption oder beim Platzmanagement, besonders wenn Einrichtungen, Wege, Stromanschlüsse, Mietunterkünfte oder fremdes Eigentum betroffen sind. Fragen Sie, wer die Meldung entgegennimmt und wie Sie eine schriftliche Bestätigung oder Vorgangsnummer erhalten. Notieren Sie Name, Funktion und Uhrzeit des Gesprächs. Bitten Sie den Betreiber, den Vorgang ebenfalls festzuhalten; das ersetzt nicht Ihre eigenen Notizen. Trennen Sie dabei drei Dinge: die interne Mitteilung an den Betreiber, den Austausch mit den unmittelbar Beteiligten und die Information eines Versicherers. Ein Beispiel: Beim Rangieren streift ein Wohnmobil einen Poller, der anschließend schief steht und den Lack beschädigt. Der Platzbetreiber kann den Poller sichern und den Vorfall in seinen Unterlagen vermerken; die Beteiligten sollten zusätzlich ihre Kontaktdaten und den tatsächlichen Hergang dokumentieren. Bei einem kleinen Sachschaden ist ein Polizeieinsatz nicht in jedem Fall nötig, doch der ADAC empfiehlt, die wesentlichen Daten auszutauschen und einen Unfallbericht auszufüllen [ADAC: Wann die Polizei gerufen werden sollte](https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/polizei-unfall/).

Fotos und Notizen mit Kontext statt nur Nahaufnahmen

Fotografieren Sie zunächst die gesamte Situation: beteiligte Fahrzeuge oder Gegenstände, ihre Lage zueinander, Zufahrt und Umgebung. Machen Sie danach Detailbilder von jedem sichtbaren Schaden. Eine Aufnahme mit Maßstab – etwa einem Lineal, sofern gefahrlos möglich – kann die Größe eines Kratzers veranschaulichen. Fotografieren Sie auch Spuren, Hindernisse oder eine beschädigte Platzanlage, die den Ablauf erklären könnten. Ergänzen Sie die Bilder um kurze Notizen: Uhrzeit, Wetter und Licht, Fahrtrichtung, Rangierbewegung, anwesende Personen und mögliche Zeugen. Schreiben Sie nur auf, was Sie beobachtet haben; Vermutungen kennzeichnen Sie ausdrücklich als solche. Der ADAC empfiehlt Fotos von der Unfallstelle und den Schäden zusätzlich zur Skizze im Unfallbericht [ADAC: Europäischer Unfallbericht](https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/europaeischer-unfallbericht/). Sichern Sie die Originalbilder und versenden Sie bei Bedarf Kopien, damit die unveränderten Dateien erhalten bleiben.

Ein Bericht hält Fakten fest, nicht die Schuldfrage

Notieren Sie Namen und erreichbare Kontaktdaten der Beteiligten, bei Fahrzeugen auch Kennzeichen sowie – soweit verfügbar – Versicherungsangaben. Halten Sie fest, wer gefahren ist und wem das beschädigte Objekt gehört. Lassen Sie Zeugen ihre Kontaktdaten geben und bitten Sie sie, ihre Beobachtung unabhängig in eigenen Worten aufzuschreiben. Ein standardisierter Unfallbericht kann helfen, Angaben zu Person, Fahrzeug, Versicherung und Hergang geordnet zusammenzutragen. Lesen Sie jedes Feld vor der Unterschrift genau durch; korrigieren Sie Unstimmigkeiten gemeinsam und behalten Sie eine Kopie. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen oder was Tatsachen verfälscht. Der ADAC weist darauf hin, dass der Europäische Unfallbericht keine Schuldanerkenntnis darstellt und den Hergang für die spätere Regulierung festhält [ADAC: Unfallbericht und Beweissicherung](https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/europaeischer-unfallbericht/).

Wann die Polizei sinnvoll ist und was danach folgt

Holen Sie die Polizei hinzu, wenn Menschen verletzt wurden, ein erheblicher Schaden vorliegt, die Situation unklar oder strittig ist oder der Verdacht auf eine Straftat besteht. Bei Streit mit dem Unfallgegner nennt der ADAC den Polizeiruf ausdrücklich als sinnvoll. Bei einem geringfügigen Sachschaden kann eine gemeinsame Dokumentation reichen; wenn eine beteiligte Person die Polizei dabeihaben möchte, sollte das respektiert werden [ADAC: Wann die Polizei gerufen werden sollte](https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/polizei-unfall/). Der Polizeibericht ersetzt trotzdem nicht eigene Fotos und Notizen. Melden Sie den Schaden außerdem dem passenden Versicherer – je nach Fall Ihrer Kfz-, Haftpflicht-, Reise- oder Hausratversicherung – nach den Vorgaben Ihres Vertrags und zeitnah. Bewahren Sie Belege, Reparaturangebote, Schriftwechsel mit dem Betreiber und eine Liste beschädigter Gegenstände zusammen auf. Versprechen Sie vor der Klärung keine Erstattung und erklären Sie sich nicht vorschnell für verantwortlich. § 249 BGB beschreibt Schadensersatz grundsätzlich als Wiederherstellung des Zustands ohne das schädigende Ereignis [§ 249 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html); nach § 254 BGB kann ein Mitverschulden bei der Frage nach Pflicht und Umfang des Ersatzes eine Rolle spielen [§ 254 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__254.html). Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Das ist ein allgemeiner Organisationsleitfaden, keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  1. ADAC
  2. ADAC
  3. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  4. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz