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Dauercampingplatz kündigen: Räumung, Rückbau und Übergabe vorbereiten

09.10.2026

Wer einen Dauercampingplatz aufgibt, sollte nicht nur den Wohnwagen fortschaffen, sondern Vertragsende, Rückbauumfang, Entsorgung und dokumentierte Übergabe gemeinsam planen.

Erst den Endtermin und den Vertrag klären

Eine Dauercampingkündigung ist kein verlässlicher Räumungsplan für sich allein. Notieren Sie zuerst das bestätigte Vertragsende, eine möglicherweise vereinbarte Räumungsfrist sowie Öffnungszeiten und Zufahrtsregeln des Platzes. Prüfen Sie Kündigung, Platzordnung, Übergabeprotokoll vom Einzug und spätere Absprachen gemeinsam. Entscheidend ist, was auf Ihrer Parzelle bleiben darf und was entfernt werden soll. Das BGB verpflichtet Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zur Rückgabe der Mietsache ([§ 546 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__546.html)). Ein Dauerstellplatz kann jedoch je nach Vertrag als Miete, Pacht oder anders ausgestaltetes Nutzungsverhältnis behandelt werden. Übertragen Sie daher Wohnraummiet-Regeln nicht ungeprüft auf Ihren Platz: Lassen Sie bei unklarer Vertragsart oder streitiger Kündigung die individuelle Rechtslage prüfen. Fragen Sie den Betreiber frühzeitig schriftlich nach dem gewünschten Rückgabezustand und einem Termin.

Inventar aufnehmen: Was gehört wem?

Gehen Sie die Parzelle systematisch ab und machen Sie eine Liste in drei Gruppen: bewegliche eigene Gegenstände (etwa Wohnwagen, Möbel oder Grill), fest montierte eigene Einrichtungen (zum Beispiel Terrasse, Sichtschutz oder Geräteschuppen) und Bestandteile, die laut Vertrag oder Übernahmevereinbarung auf dem Platz verbleiben sollen. Fotografieren Sie jede Gruppe aus mehreren Blickwinkeln und sichern Sie Kaufbelege, frühere Fotos und schriftliche Zustimmung zu Einbauten. Das BGB räumt Mietern grundsätzlich ein Wegnahmerecht für selbst eingebrachte Einrichtungen ein (§ 539 Abs. 2 BGB). Bei einer Wegnahme ist grundsätzlich der vorige Zustand auf eigene Kosten herzustellen (§ 258 BGB). Ob ein bestimmter Aufbau darunter fällt, wem er gehört und welcher Zustand geschuldet ist, hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab. Ein fest verschraubter Anbau ist deshalb nicht automatisch wie ein loses Gartenmöbel zu behandeln. Stimmen Sie vor Abriss oder Verkauf schriftlich ab, ob der Betreiber etwas übernehmen möchte und wie Fundament, Anschlüsse oder Befestigungen zurückgebaut werden sollen.

Rückbau in sinnvolle Arbeitsschritte teilen

Planen Sie rückwärts vom vereinbarten Rückgabetag. Eine praktische Reihenfolge ist: erst Übernahme oder Verkauf klären, dann Wohnwagen und größere Gegenstände abtransportieren, danach Anbauten und Befestigungen entfernen, abschließend Fläche reinigen und den vereinbarten Zustand herstellen. Prüfen Sie, ob für Zufahrt, Rangieren, Strom- oder Wasserabschaltung und Arbeiten durch externe Firmen Platztermine oder Freigaben nötig sind. Halten Sie Absprachen zu Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen ausdrücklich fest; trennen Sie Anschlüsse nicht eigenmächtig, wenn unklar ist, wer dafür zuständig ist. Bei größeren Rückbauarbeiten können ein Kostenvoranschlag und ein Puffer für Entsorgung oder unerwartete Befestigungen helfen. Teilen Sie den Betreiber früh mit, falls ein festes Bauteil nicht fristgerecht entfernt werden kann, und schlagen Sie eine konkrete Lösung samt Termin vor. Das ist besser, als die Parzelle kommentarlos unvollständig zurückzulassen.

Brauchbares weitergeben, Abfälle korrekt behandeln

Unterscheiden Sie beim Leerräumen zwischen Dingen, die weitergenutzt werden können, und Abfällen. Verkaufen oder verschenken Sie intakte Gegenstände rechtzeitig, damit Abholung und Zufahrt noch in Ihren Zeitplan passen. Holz, Metall, Elektrogeräte, Gasflaschen, Farben und andere problematische Stoffe gehören nicht ungeprüft in den normalen Platzcontainer; erkundigen Sie sich bei kommunaler Abfallberatung oder Wertstoffhof nach den örtlichen Annahmeregeln. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz beschreibt als Entledigung unter anderem, wenn die tatsächliche Sachherrschaft ohne weitere Zweckbestimmung aufgegeben wird (§ 3 Abs. 2 KrWG). Lassen Sie deshalb keine Gegenstände mit dem Gedanken zurück, sie würden vielleicht noch gebraucht: Vereinbaren Sie eine Übernahme ausdrücklich, andernfalls organisieren Sie Abtransport und zulässige Entsorgung selbst. Belege für Abholung oder Entsorgung können bei späteren Rückfragen nützlich sein.

Übergabe mit Belegen statt nur per Handschlag

Vereinbaren Sie einen gemeinsamen Termin und nehmen Sie eine kurze Checkliste mit: geräumte Fläche, vereinbarte Rückbauten, verbliebene und ausdrücklich übernommene Gegenstände, Zustand von Boden und Anschlüssen, ausgehändigte Schlüssel oder Karten sowie Zählerstände, falls vorhanden. Fotografieren Sie den Platz am selben Tag bei gutem Licht. Halten Sie Abweichungen fest, statt pauschal eine mangelfreie Übergabe zu bestätigen, wenn Sie dazu keine Grundlage haben. Bitten Sie um ein datiertes Protokoll mit den Namen beider Seiten. Wenn niemand erscheinen kann, senden Sie dem Betreiber unmittelbar danach eine sachliche Nachricht mit Fotos und der Bitte, den Eingang der Rückgabe zu bestätigen. Bewahren Sie Kündigung, Bestätigung des Endtermins, Absprachen, Rechnungen und Protokoll zusammen auf. So ist später nachvollziehbar, was Sie entfernt, übergeben oder als offene Frage gemeldet haben.

Wenn die Frist knapp wird oder Streit entsteht

Sobald absehbar ist, dass Räumung oder Rückbau nicht rechtzeitig fertig werden, informieren Sie den Betreiber vor dem Endtermin schriftlich. Bitten Sie um eine konkrete Verlängerung oder um eine klar begrenzte Zwischenlösung, etwa die Abholung eines einzelnen Gegenstands an einem bestimmten Datum. Eine informelle Duldung sollten Sie nicht als automatische Vertragsverlängerung verstehen; lassen Sie sich Dauer, Kosten und Zugang ausdrücklich bestätigen. Für Mietverhältnisse sieht § 546a BGB bei nicht rechtzeitiger Rückgabe eine Entschädigung für die Dauer der Vorenthaltung vor; weiterer Schaden bleibt dort vorbehalten. Ob und wie diese Regel auf den konkreten Dauercampingvertrag anzuwenden ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Bei Kündigungswiderspruch, hohen Rückbaukosten oder einer Forderung für zurückgelassene Sachen ist frühe Beratung meist sinnvoller als eine eigenmächtige Verrechnung.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet
  2. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet
  3. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet
  4. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet
  5. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet