Ladestationen für Elektroautos am Campingplatz: Angebot und Nutzung klären
09.10.2026
Eine Stromsäule am Stellplatz ist nicht automatisch eine für das Elektroauto freigegebene Ladestation. Fragen Sie vor der Anreise nach Ladepunkt, Leistung, Zugang, Abrechnung und Platzregeln; gesetzliche Pflichten hängen vom konkreten Gebäude und Parkplatz ab.
Nicht nur nach „Strom am Stellplatz“ fragen
Wer mit einem Elektroauto anreist, sollte vor der Buchung klären, ob der Platz tatsächlich einen Ladepunkt für Fahrzeuge anbietet oder lediglich Stromanschlüsse für Freizeitfahrzeuge. Ein Stromanschluss in Stellplatznähe sagt für sich genommen noch nicht, dass der Betreiber das Laden des Autos dort erlaubt oder dass die Anlage dafür vorgesehen ist. Das ist besonders wichtig, wenn die Buchungsseite nur allgemein „Strom“ aufführt. Fragen Sie konkret: Gibt es eine Wallbox oder Ladesäule, oder darf ein mobiles Ladegerät an einem CEE-Anschluss verwendet werden? Ist die Nutzung für Gäste freigegeben? Muss der Ladeplatz reserviert werden? Welche Leistung kann der Anschluss liefern und welches Kabel beziehungsweise welcher Stecker wird benötigt? VDE|FNN nennt für Camping-Stecker höchstens 16 Ampere beziehungsweise 3,7 kW. Das ist eine Obergrenze des Anschlusses, keine Zusage, dass diese Leistung am konkreten Platz jederzeit verfügbar ist. [VDE|FNN: FAQ zur Elektromobilität](https://www.vde.com/de/fnn/themen/flexibilitaeten/elektromobilitaet-backbone-stromnetz/e-mobilitaet-faq)
Anschlussleistung realistisch einplanen
Die Ladezeit hängt nicht allein von der Übernachtungsdauer ab: Entscheidend ist, welche Leistung der Platzanschluss zulässt und was Fahrzeug und Ladegerät daraus machen können. Als reine Rechenhilfe: Acht Stunden an einem Anschluss mit maximal 3,7 kW entsprechen höchstens 29,6 kWh rechnerischer Energie am Anschluss (8 × 3,7). Das ist kein Versprechen für die tatsächlich im Akku ankommende Energiemenge und keine Aussage über die Reichweite. Im Zweifel kann eine öffentliche Ladestation in der Nähe die bessere Ergänzung sein. Lassen Sie sich daher die konkrete verfügbare Leistung nennen, statt aus der Steckdosenfarbe oder einer pauschalen Stromangabe auf die Ladegeschwindigkeit zu schließen. Fragen Sie auch, ob während hoher Auslastung die Ladeleistung begrenzt wird. Diese Angaben helfen, die Anreise und den nächsten Ladestopp zu planen; sie ersetzen weder die Platzregeln noch die technischen Vorgaben des Betreibers.
Zugang, Bezahlung und Stellplatz vorher abstimmen
Klären Sie, wo der Ladepunkt liegt und ob das Auto während des Ladevorgangs dort stehen bleiben muss. Dazu gehören auch Fragen nach Zugang außerhalb der Rezeptionszeiten, Freischaltung per App oder Ladekarte, Reservierung und Gebühren. Bitten Sie um eine klare Angabe, ob nach verbrauchten Kilowattstunden, nach Zeit oder pauschal abgerechnet wird und ob zusätzliche Park- oder Blockierregeln gelten. So lässt sich vermeiden, dass die gebuchte Parzelle und der Ladeplatz zwei verschiedene Orte sind. Die Bundesnetzagentur zeigt, warum eine Online-Suche allein nicht immer genügt: Anzeigepflichtig sind öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte; private Ladepunkte müssen nicht angezeigt werden. Fehlt eine Station in einem Verzeichnis, ist das deshalb nicht automatisch ein Beleg dafür, dass der Campingplatz gar keine Lademöglichkeit für seine Gäste bereithält. Direkt beim Betreiber nachfragen bleibt sinnvoll. [Bundesnetzagentur: Meldeprozess und FAQ](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-Mobilitaet/FAQ/Meldeprozess_table.html)
Was für Betreiber bei öffentlichen Ladepunkten zählt
Betreiber sollten früh festlegen, ob ein Ladepunkt nur einem begrenzten Nutzerkreis zur Verfügung steht oder öffentlich zugänglich betrieben wird. Die Bundesnetzagentur verlangt für öffentlich zugängliche Ladepunkte eine Anzeige; neue Betreiber registrieren dafür zunächst ein Konto im Meldeportal zum Ladesäulenregister. Die Einordnung sollte nicht allein daran festgemacht werden, dass sich die Säule auf einem Campingplatz befindet, sondern am tatsächlichen Zugangsmodell. [Bundesnetzagentur: Anzeige öffentlich zugänglicher Ladepunkte](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-Mobilitaet/Anzeige/start.html) Vor jeder Installation gehören außerdem Netzanschluss, Schutztechnik, Abrechnung, Beschilderung und Zuständigkeiten in die Abstimmung mit qualifizierten Fachleuten. Der Artikel ersetzt keine technische oder rechtliche Prüfung im Einzelfall.
GEIG-Pflichten nicht pauschal auf jeden Platz übertragen
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) regelt Lade- und Leitungsinfrastruktur für Gebäude; daraus folgt keine pauschale Aussage, dass jeder Campingplatz unabhängig von seiner baulichen und rechtlichen Situation dieselbe Ausstattung braucht. Ein konkreter Anknüpfungspunkt ist § 10: Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen innerhalb des Gebäudes muss nach dem 1. Januar 2025 ein Ladepunkt errichtet werden. Ob ein bestimmter Platz beziehungsweise Parkplatz unter diese Vorschrift fällt, hängt von der konkreten Einordnung ab und sollte mit der zuständigen Stelle oder fachlicher Beratung geklärt werden. [GEIG, § 10](https://www.gesetze-im-internet.de/geig/BJNR035400021.html)
Kurze Checkliste für die Anfrage
Eine kurze Nachricht an den Platz kann lauten: „Darf ich mein Elektroauto bei Ihnen laden? Gibt es dafür eine eigene Ladestation oder ist Laden am Stellplatz erlaubt? Welche maximale Leistung steht zur Verfügung, welches Kabel brauche ich, wie wird abgerechnet und muss ich den Ladepunkt reservieren?“ Ergänzen Sie bei Bedarf die Frage nach der Entfernung zur Parzelle und nach Ausweichmöglichkeiten, falls der Ladepunkt belegt ist. Mit den Antworten können Sie entscheiden, ob das Angebot für die geplante Aufenthaltsdauer reicht oder ob Sie eine öffentliche Station als Plan B einplanen sollten. Halten Sie die Bestätigung zu Nutzung, Preis und Zugang fest; allgemeine Angaben wie „Strom vorhanden“ beantworten diese Punkte nicht.