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Gasdruckregler prüfen lassen: Wartung nicht mit Eigenreparatur verwechseln

09.10.2026

Der Gasdruckregler gehört zur G-607-Prüfung der fest eingebauten Flüssiggasanlage; das ist keine Einladung, ihn selbst zu zerlegen. Was Halter beobachten können, wann der Austausch ansteht und warum Reparaturen in fachkundige Hände gehören.

Prüfung ist nicht gleich Reparatur

Wer mit Wohnmobil oder Wohnwagen unterwegs ist, sollte drei Dinge auseinanderhalten: die vorgeschriebene Prüfung der fest eingebauten Flüssiggasanlage, die laufende Beobachtung ihres Zustands und die Reparatur eines Bauteils. § 60 StVZO verlangt für die dort erfassten Fahrzeuganlagen Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und anschließend im Abstand von 24 Monaten. Erfasst sind die beschriebenen Anlagen bis 1,5 kg/h, nicht jedoch Anlagen zum Fahrzeugantrieb. Die G-607-Prüfung ist eine Anlagenprüfung, kein Auftrag zur Eigenwartung am Druckregler. Sie wird von anerkannten Sachkundigen durchgeführt. (Quellen: [§ 60 StVZO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__60.html), [DVGW](https://www.dvgw.de/blog/gas/sicher-unterwegs-mit-dem-camper), [DVFG](https://www.dvfg.de/g-607-prufung-fur-freizeitfahrzeuge/))

Was am Regler geprüft wird

Der Regler ist nicht bloß ein Zubehörteil neben der Anlage: Er ist ein Prüfpunkt der G-607-Kontrolle. Bei der Sichtprüfung achten Sachkundige unter anderem auf erkennbare Risse, poröse Stellen, altersbedingten Verschleiß und Austauschfristen an Regler und Schlauch. Anschließend wird die Anlage funktional betrachtet: Dazu gehören die Geräte und ihre Flammen, die Zündsicherungen und Absperrarmaturen. Diese Kombination ist wichtig, weil ein äußerlich unauffälliger Regler allein noch keine Aussage über die Dichtheit und Funktion der gesamten Gasanlage erlaubt. Die gesetzliche Prüffrist ersetzt daher weder den fachkundigen Blick noch eine erforderliche Instandsetzung. (Quellen: [DVFG](https://www.dvfg.de/g-607-prufung-fur-freizeitfahrzeuge/), [DVGW](https://www.dvgw.de/blog/gas/sicher-unterwegs-mit-dem-camper))

Austauschfrist auch bei scheinbar normalem Betrieb

Der DVGW nennt für Druckregler und Gasschläuche eine klare Obergrenze: Sie müssen spätestens nach zehn Jahren ausgetauscht werden, auch wenn sie noch zu funktionieren scheinen. Das ist etwas anderes als eine Reparatur nach einem Defekt. Ein praktischer nächster Schritt ist, das am Bauteil angegebene Datum beziehungsweise die Unterlagen zum Regler beim Termin bereitzuhalten und den Sachkundigen die Frist einordnen zu lassen. Eine bestandene Sicht- oder Funktionsprüfung hebt die genannte Austauschvorgabe nicht auf. Die Frist bezieht sich hier auf die vom DVGW beschriebene Camping-Fahrzeuganlage; maßgeblich sind für das konkrete Bauteil außerdem Kennzeichnung und Herstellerangaben. (Quelle: [DVGW](https://www.dvgw.de/blog/gas/sicher-unterwegs-mit-dem-camper))

Warum Eigenreparatur keine Wartung ist

Ein Defekt oder eine Störung verleitet leicht dazu, den Regler aufzuschrauben, zu reinigen oder einzelne Teile auszutauschen. Bei Truma-Reglern ist das ausdrücklich keine zulässige Reparaturmethode: Der Hersteller erklärt, dass diese Geräte aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet und deshalb nicht gereinigt oder repariert werden können. Bei einem durch Verölung beschädigten und nicht mehr funktionierenden Regler ist laut Truma der vollständige Austausch vorgesehen. Der Hersteller beschreibt ölhaltige Aerosole im Gas als mögliche Ursache von Ablagerungen und Verstopfungen. Das ist eine produktspezifische Aussage und sollte nicht ungeprüft auf jedes Reglermodell übertragen werden. Bei Funktionsstörungen die Anlage nicht durch Bastelversuche wieder in Betrieb nehmen, sondern Regler und Anlage fachkundig beurteilen lassen. (Quelle: [Truma: Probleme mit Gasdruckreglern](https://www.truma.com/de/camping-ratgeber/possible-problems-with-gas-pressure-regulators-in-caravans/))

Was Halter selbst sinnvoll vorbereiten können

Selbst vorbereiten heißt vor allem: beobachten und Informationen sammeln, nicht den Gasweg öffnen. Beim Flaschenwechsel können Sie sichtbare Schäden am Schlauch oder Regler bemerken und das Datum für den Prüftermin notieren; eine solche Beobachtung ist aber keine Dichtheits- oder Funktionsprüfung. Falls ein Gasfilter verbaut ist, empfiehlt Truma, dessen Filterpatrone regelmäßig, etwa bei jedem Flaschenwechsel, zu kontrollieren. Ob sie erneuert werden muss, richtet sich nach dem Filtermodell und dessen Anleitung. Für einen konkreten Verdacht, eine unklare Kennzeichnung oder eine notwendige Änderung ist ein anerkannter Sachkundiger die passende Anlaufstelle. Anerkennung und Qualifikation sind entscheidend, nicht allein die Bezeichnung „Werkstatt“. (Quellen: [DVFG](https://www.dvfg.de/g-607-prufung-fur-freizeitfahrzeuge/), [Truma: passender Gasdruckregler](https://www.truma.com/de/camping-ratgeber/wie-finden-sie-den-richtigen-truma-gasdruckregler/))

Nach dem Ersatz den Einbau mitprüfen lassen

Ein Reglerwechsel sollte nicht als isolierter Teiletausch betrachtet werden. Truma weist darauf hin, dass nach dem Einbau eines neuen Reglers eine Fachwerkstatt einen Gascheck durchführen kann, um korrekten Einbau und Dichtheit zu prüfen. Für die gesetzliche G-607-Prüfung gilt zusätzlich: Muss eine Änderung als prüfpflichtig eingeordnet werden, ist die Anlage vor der Wiederinbetriebnahme zu prüfen. Fragen Sie deshalb beim Fachbetrieb konkret, ob der Einbau eine solche Änderung darstellt und welcher Nachweis erforderlich ist. So bleibt klar getrennt, was der Austausch erledigt und was die Prüfung der Gesamtanlage bescheinigt. (Quellen: [Truma](https://www.truma.com/de/camping-ratgeber/wie-finden-sie-den-richtigen-truma-gasdruckregler/), [§ 60 StVZO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__60.html))

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  2. DVGW
  3. Deutscher Verband Flüssiggas e.V.
  4. Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
  5. Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG