Gasprüfung fürs Campingfahrzeug: Fristen und Nachweise aktuell klären
08.10.2026
Für Freizeitfahrzeuge mit Flüssiggasanlage schreibt § 60 StVZO eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und anschließend alle 24 Monate vor. Die Gasprüfung ist eigenständig neben der HU; als Nachweis dienen Prüfbescheinigung und Prüfplakette.
Welche Fahrzeuge und Anlagen gemeint sind
Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung für Freizeitfahrzeuge mit Flüssiggasanlage wieder gesetzlich vorgeschrieben. Das betrifft Wohnmobile und Wohnwagen. Rechtlich knüpft § 60 StVZO an die Anlage an: Erfasst sind Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg pro Stunde, die nicht den Fahrzeugmotor antreiben. Für Halterinnen und Halter heißt das: Maßgeblich ist die fest eingebaute Anlage, nicht jedes Gasgerät, das zufällig mit auf Reisen geht. Ein mobiler Grill oder Kartuschenkocher im Stauraum fällt laut DVFG nicht darunter. Die Pflicht knüpft also nicht daran an, ob die Gasflasche gerade angeschlossen ist, sondern daran, ob das Freizeitfahrzeug die beschriebene Anlage hat. [§ 60 StVZO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__60.html) und [DVFG: G 607-Prüfung](https://www.dvfg.de/g-607-prufung-fur-freizeitfahrzeuge/) beschreiben Anwendungsbereich und Ausnahme.
Frist: Start, Umbau und Zwei-Jahres-Rhythmus
Die drei relevanten Zeitpunkte sind leicht zu übersehen: vor der erstmaligen Inbetriebnahme, vor der Wiederinbetriebnahme nach einer prüfpflichtigen Änderung und danach wiederkehrend alle 24 Monate. Der gesetzliche Fristlauf endet mit Ablauf des 24. Monats. Praktisch sollte man deshalb nicht auf den letzten Tag warten: Prüftermine frühzeitig mit der Werkstatt oder dem Sachkundigen abstimmen und das Datum der letzten Prüfung im Kalender eintragen. Wird zum Beispiel eine prüfpflichtige Änderung an der Anlage vorgenommen, reicht es nicht, einfach den bisherigen Zweijahrestermin abzuwarten; § 60 verlangt die Prüfung vor der Wiederinbetriebnahme. Die konkrete Einordnung, ob ein Umbau prüfpflichtig ist, sollte vor Arbeiten mit dem ausführenden Fachbetrieb beziehungsweise einer anerkannten Prüfstelle geklärt werden. Der Gesetzestext nennt nicht pauschal jede denkbare Reparatur als prüfpflichtige Änderung. [§ 60 StVZO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__60.html) legt diese Zeitpunkte fest.
Gasprüfung und HU nicht verwechseln
Die Gasprüfung ist eigenständig und unabhängig von der Hauptuntersuchung. Eine bestandene HU ersetzt die G 607-Prüfung daher nicht; ebenso wenig sollte man annehmen, dass der nächste HU-Termin automatisch die Gasprüfung abdeckt. Gerade bei einem Fahrzeug mit auseinanderliegenden Prüfterminen lohnt es sich, beide Fälligkeiten getrennt zu notieren. Das ist eine einfache organisatorische Maßnahme, verhindert aber, dass die Gasprüfung bei der saisonalen Reiseplanung untergeht. Der DVFG führt die Prüfung als unabhängig von der HU auf; Details zu Ausnahmen und Sonderfällen lassen sich direkt im [Gesetzestext](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__60.html) und der [DVFG-Übersicht](https://www.dvfg.de/g-607-prufung-fur-freizeitfahrzeuge/) prüfen.
Was geprüft und welcher Nachweis ausgestellt wird
Die Prüfung gehört in die Hände anerkannter Sachkundiger. Im Ablauf wird nicht nur ein einzelnes Gerät eingeschaltet: DEKRA beschreibt eine Dichtheitsprüfung der gesamten Anlage, Funktionsprüfungen der Absperreinrichtungen und Gasgeräte sowie Kontrollen von Leitungen, Anschlüssen und Abgasführung. Bei bestandener Prüfung dokumentiert der Sachkundige das Ergebnis in der gelben Prüfbescheinigung; nach DVFG kommt eine Prüfplakette hinzu. Das Dokument ist damit der zentrale Beleg, dass die Flüssiggasanlage geprüft wurde. DEKRA rät, die Prüfbescheinigung als Nachweis mitzuführen. Das ist besonders praktisch, wenn unterwegs nach der Prüfung gefragt wird oder die Unterlagen beim nächsten Servicetermin gebraucht werden. Beschädigte oder fehlende Bescheinigungen sollte man beim Prüfer erfragen, statt selbst Daten oder Termine nachzutragen. [DVFG](https://www.dvfg.de/g-607-prufung-fur-freizeitfahrzeuge/) erläutert Prüferqualifikation und Dokumentation; [DEKRA](https://www.dekra.de/de/faq-gaspruefung-wohnmobil/) beschreibt Prüfablauf und Nachweis.
So organisieren Sie den Termin
Ein kurzer Vorab-Check spart meist eine zweite Anfahrt. Sehen Sie im vorhandenen gelben Heft oder der Bescheinigung nach dem Datum der letzten Gasprüfung, gleichen Sie es mit dem 24-Monats-Intervall ab und buchen Sie rechtzeitig bei einer anerkannten sachkundigen Stelle. Bei einer neuen oder geänderten Anlage ist die Prüfung vor der Inbetriebnahme beziehungsweise Wiederinbetriebnahme einzuplanen. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung, welche Zugänge für den Prüfer frei sein müssen und welche Unterlagen mitzubringen sind; die Quellen schreiben dafür keine allgemeingültige Liste vor. Nach dem Termin Bescheinigung und Plakette kontrollieren, das Prüfdatum notieren und den nächsten Termin vormerken. So bleibt die Frist nachvollziehbar, auch wenn Fahrzeug, HU und Urlaubsplanung unterschiedliche Kalender haben.