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Kennzeichendiebstahl unterwegs: Anzeige und Weiterfahrt

09.10.2026

Fehlt ein Kennzeichen auf der Reise, sollten Sie den Fundort sichern, den Diebstahl zeitnah der Polizei melden und mit der Zulassungsstelle die Umkennzeichnung klären. Ohne die vorgeschriebenen Schilder ist die Weiterfahrt nicht einfach durch ein provisorisches Papierkennzeichen zu ersetzen; örtliche Abläufe und Nachweise unterscheiden sich.

Erst sichern, dann den Verlust festhalten

Entdecken Sie den Diebstahl auf einem Rastplatz, Campingplatz oder in einer Stadt, fahren Sie zunächst nicht los. Notieren Sie den Ort, die ungefähre Zeitspanne und wann Sie das Fahrzeug zuletzt mit beiden Schildern gesehen haben. Fotografieren Sie Fahrzeug, Befestigungspunkte und mögliche Spuren, ohne etwas unnötig anzufassen. Die Polizei nennt Fotos vom Tatort als mögliche hilfreiche Unterlagen für eine Anzeige. [Onlinewache der Polizeien](https://portal.onlinewache.polizei.de/de/) Prüfen Sie in Ruhe, ob ein Schild tatsächlich fehlt oder sich gelöst hat. Ist es nur beschädigt, aber vollständig vorhanden, kann der Weg anders aussehen: Bremen nennt hierfür Ersatzschilder, während es bei einem Diebstahl oder Abhandenkommen eine Umkennzeichnung vorsieht. Diese Bremer Verfahrensbeschreibung ist kein bundesweit einheitlicher Gebühren- oder Ablaufplan; die zuständige Zulassungsstelle vor Ort entscheidet über die konkreten Anforderungen. [Bundesportal: Umkennzeichnung in Bremen](https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99036027011000/herausgeber/HB-S1000030000079865/region/04)

Anzeige erstatten und Vorgangsnummer sichern

Melden Sie den Diebstahl der Polizei möglichst zeitnah und bitten Sie um eine Bestätigung oder ein Aktenzeichen. Damit können Sie anschließend den Vorgang bei der Zulassungsbehörde zuordnen. Die Onlinewachen nehmen einfache Diebstahlsanzeigen an, aber Formulare und angebotene Deliktskategorien unterscheiden sich nach Bundesland. Für einen Tatort in Deutschland wählen Sie im Onlineportal das Bundesland des Tatorts. War der Verlust im Ausland oder ist der Ort unbekannt, nennt das Portal das Bundesland Ihres deutschen Wohnsitzes. [Onlinewache der Polizeien](https://portal.onlinewache.polizei.de/de/) Wenn Sie Anzeichen für einen Einbruch sehen, wichtige Spuren vorhanden sind oder sofortiges polizeiliches Handeln nötig ist, melden Sie sich direkt bei einer Polizeidienststelle statt nur ein Onlineformular abzuschicken. Für akute Gefahr gilt der Notruf. Ergänzen Sie die Anzeige mit Fotos und sachlichen Angaben: Kennzeichenkombination, Fahrzeug, Standort, letzte sichere Sichtung und mögliche Zeugen. Das ist ein praktischer Vorschlag zur geordneten Dokumentation, keine Garantie, welche Angaben das jeweilige Landesformular zwingend verlangt.

Zulassungsstelle kontaktieren: neues Kennzeichen und Papiere

Kontaktieren Sie danach die zuständige Zulassungsbehörde und fragen Sie nach Termin, benötigten Originalen und dem Verfahren für ein gestohlenes Schild. Häufig geht es nicht darum, einfach ein neues Blech mit der alten Kombination prägen zu lassen: Bremen verlangt in seinem Verfahren eine Umkennzeichnung und sperrt verlorene oder gestohlene Kennzeichen zehn Jahre. Berlin beschreibt ebenfalls ein neues Kennzeichen mit anderer Buchstaben-Zahlen-Kombination und verlangt das Polizeiprotokoll. [Bundesportal Bremen](https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99036027011000/herausgeber/HB-S1000030000079865/region/04) · [ServicePortal Berlin](https://service.berlin.de/dienstleistung/324196/) Packen Sie die Fahrzeugpapiere, Ihren Ausweis, das noch vorhandene Schild (falls es eines gibt) und die Anzeige-Bestätigung ein. Berlin führt diese Unterlagen als Anforderungen für sein Verfahren auf; andere Kommunen können abweichende Unterlagen, Termine oder Gebühren vorsehen. Rufen Sie daher vor der Anfahrt zur Behörde an oder prüfen Sie deren aktuelle Leistungsseite, damit Sie nicht wegen eines fehlenden Dokuments ein zweites Mal fahren müssen. [ServicePortal Berlin](https://service.berlin.de/dienstleistung/324196/)

Weiterfahrt nicht mit Papier oder einem Schild improvisieren

Ein handgeschriebener Zettel, ein Ausdruck oder das verbliebene vordere beziehungsweise hintere Schild ist kein Ersatz für die vorgeschriebene Kennzeichnung. Nach der FZV müssen Kraftfahrzeuge grundsätzlich vorn und hinten mit fest angebrachten Kennzeichen versehen sein; gesetzliche Ausnahmen betreffen bestimmte Fahrzeugarten, nicht eine improvisierte Reise-Notlösung. Berlin weist ausdrücklich darauf hin, dass das betroffene Auto bis zum Erhalt neuer Schilder nicht gefahren werden darf. [FZV § 12](https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__12.html) · [ServicePortal Berlin](https://service.berlin.de/dienstleistung/324196/) Für eine Reise bedeutet das: Lassen Sie das Fahrzeug an einem sicheren Ort stehen und klären Sie mit Polizei, Zulassungsstelle sowie gegebenenfalls Pannenhilfe oder Schutzbrief, wie es zur Behörde oder nach Hause kommt. Abschleppen oder eine Abholung können praktikable Optionen sein; welche davon möglich ist, hängt von Standort und zuständiger Stelle ab. Fragen Sie ausdrücklich, ob und unter welchen Bedingungen eine Fahrt zulässig wäre, bevor Sie den Motor starten. Eine Polizeianzeige allein erteilt keine Fahrerlaubnis für ein Fahrzeug ohne erforderliche Kennzeichen.

Kleine Reise-Checkliste

• Standort, Zeitpunkt und letzte Sichtung notieren; mögliche Spuren fotografieren. • Diebstahl bei der Polizei anzeigen und Bestätigung beziehungsweise Vorgangsnummer speichern. • Zulassungsstelle kontaktieren und klären, welche Papiere, Termine und Gebühren gelten. • Nicht mit einem handgemachten Ersatz oder ohne erforderliche Schilder weiterfahren. • Bei bloßer Beschädigung alle Schilder aufbewahren: Der Ersatzweg kann sich vom Diebstahl unterscheiden. Bremen und Berlin zeigen, warum die Region wichtig ist: Die Grundrichtung ist Anzeige und neue Kennzeichen nach Diebstahl, aber Dokumentenliste, Terminweg und Gebühren unterscheiden sich örtlich. Prüfen Sie die Informationen Ihrer Zulassungsstelle am Tag der Beantragung, statt eine Checkliste aus einem anderen Bundesland ungeprüft zu übernehmen. [Bundesportal Bremen](https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99036027011000/herausgeber/HB-S1000030000079865/region/04) · [ServicePortal Berlin](https://service.berlin.de/dienstleistung/324196/)

Quellen

  1. Bundesministerium des Innern / Onlinewachen der Polizeien der Länder
  2. Land Berlin, ServicePortal
  3. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  4. Bundesportal / Freie Hansestadt Bremen