Kurtaxe auf Camperreisen: Erhebung und Leistungen am Ziel prüfen
09.10.2026
Auch bei einem Urlaub mit Camper können örtliche Vorschriften relevant sein. Vergleichen Sie vorab Berechnung, Beitragshöhe und Gästekarten-Angebote des Zielorts.
Beim Camperurlaub nicht automatisch von „inklusive“ ausgehen
Kurtaxe, Kurbeitrag oder Gästebeitrag: Die Namen unterscheiden sich, und der Stellplatzpreis verrät nicht unbedingt, ob örtliche Abgaben enthalten sind. Das Brandenburgische Kommunalabgabengesetz nennt Unterkunftsmöglichkeiten in Fahrzeugen und Zelten ausdrücklich. Das ist jedoch eine Regelung für Brandenburg, keine bundesweit einheitliche Camper-Regel. Für die Reise zählt, was am jeweiligen Urlaubsort gilt. [Brandenburgisches Kommunalabgabengesetz, § 11](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/kag/21) Suchen Sie auf der offiziellen Website des Zielorts nach „Kurbeitragssatzung“, „Gästebeitrag“ oder „Kurtaxe“. Eine allgemeine Tourismusseite kann Orientierung geben; für Beitragshöhe, Bemessung, Ausnahmen und Geltungszeitraum sollten Sie die aktuelle Satzung oder die zuständige Gemeinde heranziehen.
Satzung und Abrechnung gezielt prüfen
In Brandenburg dürfen Abgaben nur auf Grundlage einer Satzung erhoben werden. Nutzen Sie deshalb für den Zielort die offizielle kommunale Regelung und klären Sie bei Buchung oder Anmeldung, ob der Campingplatz den Beitrag berechnet oder ob eine andere Stelle zuständig ist. Fragen Sie ausdrücklich, ob er bereits im Buchungspreis steckt oder separat vor Ort anfällt. [Brandenburgisches Kommunalabgabengesetz](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/kag/21) Suchen Sie in der Satzung nach Berechnungsweise, Zeitraum, Ausnahmen und möglichen Pflichten des Gastgebers. Der Begriff „Kurtaxe“ allein sagt nicht, ob nach Person, Tag oder Übernachtung abgerechnet wird.
Reisekosten mit einem örtlichen Beispiel kalkulieren
Wiesbaden nennt 5 Euro pro volljähriger Person und Aufenthaltstag. Bei zwei Erwachsenen und drei beitragspflichtigen Tagen wären das 30 Euro. Das ist ein Rechenbeispiel für diesen Ort, kein bundesweiter Tarif. [Kurbeitrag in Wiesbaden](https://tourismus.wiesbaden.de/buchen/kurbeitrag) Die Zählweise zählt ebenfalls: Wiesbaden rechnet Ankunft und Abreise gemeinsam als einen Tag. Andere Reiseziele können eine andere Regel haben. Fragen Sie deshalb, wie der Ort Tage zählt und ob Saison, Altersgruppe oder Aufenthaltsdauer die Summe verändern.
Leistungen der Gästekarte nachlesen
Erkundigen Sie sich, was der Beitrag am Reiseziel tatsächlich umfasst: eine Gästekarte, Ermäßigungen, kostenfreie Nutzung oder nur die Finanzierung örtlicher Angebote. In Wiesbaden erhalten Gäste auf Wunsch eine Kurkarte mit Ermäßigungen. Das bedeutet nicht, dass jede Leistung kostenlos ist oder dass andere Orte denselben Umfang bieten. [Kurbeitrag in Wiesbaden](https://tourismus.wiesbaden.de/buchen/kurbeitrag) Prüfen Sie vorab, ob eine Karte ausgegeben wird, digital oder auf Papier vorliegt, für wen sie gilt und welche Angebote tatsächlich enthalten sind. Fragen Sie konkret nach Bus, Strand, Schwimmbad oder Veranstaltungen, statt aus dem Karten-Namen auf den Umfang zu schließen.
Kinder und weitere Ausnahmen berücksichtigen
Altersgrenzen unterscheiden sich ebenfalls. Garmisch-Partenkirchen nennt 3 Euro pro Person und Tag, Kinder unter sechs Jahren sind beitragsfrei und Kinder von sechs bis 15 Jahren zahlen 1 Euro. Für zwei Erwachsene und zwei Kinder dieser Altersgruppe ergäben fünf Tage 40 Euro. [Informationen zum Kurbeitrag in Garmisch-Partenkirchen](https://www.gapa-tourismus.de/de/Service/Gastgeber%20-%20Partner/Gastgeberportal/Kurbeitrag) Übernehmen Sie weder diesen Satz noch die Altersgrenzen ungeprüft für den nächsten Urlaubsort. Eine kurze Checkliste hilft: Beitragshöhe für Reisezeit finden, Personen und Tage nach örtlicher Zählweise einsetzen, Ausnahmen prüfen, Zuständigkeit für die Zahlung klären und Leistungen der Gästekarte kontrollieren.