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Notausfahrt am Schrankenplatz: Zuständigkeit und Öffnung vor dem Notfall klären

09.10.2026

Eine Schranke darf den Notfallzugang nicht zum ungeklärten Engpass machen. Was im Einzelfall gilt, hängt vom Bundesland, der Genehmigung und dem Brandschutzkonzept ab; Betreiber sollten Zugangsweg, Öffnungsmechanismus und erreichbare Verantwortliche gemeinsam mit den zuständigen Stellen festlegen.

Die Schranke ist Teil des Rettungswegs – nicht bloß der Zufahrtskontrolle

Eine Schranke hält unberechtigte Fahrzeuge zurück, kann im Einsatz aber ebenso eine Zufahrt verzögern. Für Betreiber ist deshalb die entscheidende Frage nicht nur, ob Gäste ein- und ausfahren können, sondern wie Feuerwehr und Rettungsdienst im konkreten Notfall auf den Platz und zu den relevanten Bereichen gelangen. Baden-Württemberg verlangt, dass Campingplatz-Zufahrt und innere Fahrwege jederzeit für Einsatzfahrzeuge befahrbar sind. Brandenburg nennt in seiner Verordnung grundsätzlich 5,50 Meter Mindestbreite und Befahrbarkeit für Feuerwehrfahrzeuge, mit ausdrücklich beschriebenen Ausnahmen. Das sind landesspezifische Vorgaben und keine bundesweit übertragbaren Maße. [Baden-Württemberg](https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/baurecht/erlasse-und-vorschriften/campingplatzverordnung) · [Brandenburg](https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212086)

Zuständigkeit vorab schriftlich klären

Der Platzbetreiber sollte intern eine verantwortliche Person benennen und festlegen, wer nachts, an Ruhetagen und bei Abwesenheit den Zugang organisiert. In Baden-Württemberg muss während des Betriebs eine verantwortliche Person ständig erreichbar sein. Für bestimmte Plätze sieht die dortige Verordnung außerdem eine Brandschutzordnung und Feuerwehrpläne vor, die mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen sind. Ein sinnvoller nächster Schritt ist daher, Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und Platzunterlagen mit der örtlichen Feuerwehr oder Brandschutzdienststelle abzugleichen: Welche Zufahrt ist vorgesehen, wer darf sie freigeben, und bei wem liegen Schlüssel oder Zugangsinformationen? Dokumentieren Sie Zuständigkeit und Vertretung so, dass auch Saisonpersonal sie findet. [Campingplatzverordnung Baden-Württemberg](https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/baurecht/erlasse-und-vorschriften/campingplatzverordnung)

Öffnungsprinzip mit der Feuerwehr abstimmen

Nicht jede Schranke braucht dieselbe Technik. Die Feuerwehr Frankfurt erläutert für notwendige Feuerwehrzufahrten auf Privatgrundstücken, dass Sperren mit dem Feuerwehr-Dreikant oder einer Feuerwehrschließung zu öffnen sein können; die konkrete Festlegung gehört dort in Genehmigung oder Brandschutzkonzept. Das ist ein örtliches Beispiel, keine automatische Vorgabe für jeden Campingplatz in Deutschland. Fragen Sie deshalb die für den Standort zuständige Stelle, welcher Mechanismus anerkannt ist und wo er erreichbar sein muss. Eine Telefonnummer des Betreibers als einzige Notlösung ist anfällig, wenn niemand abnimmt oder die Anfahrt verzögert wird. [Feuerwehr Frankfurt: Feuerwehrschließung](https://feuerwehr-frankfurt.de/fachplaner/feuerwehrschliessung)

Ausfahrt und Zugang sind zwei verschiedene Aufgaben

Ein Notfallzugang für Einsatzkräfte ist nicht automatisch eine Fluchtmöglichkeit für Gäste. Prüfen Sie daher getrennt: Wie kommt die Feuerwehr durch die Schranke? Wie können Menschen den Platz verlassen, falls die normale Ausfahrt blockiert, stromlos oder durch ein Ereignis unpassierbar ist? Wenn auf dem Gelände Arbeitsstätten für Beschäftigte bestehen, gelten dafür zusätzlich die Regeln der Arbeitsstättenverordnung: Verkehrs- und Fluchtwege sowie Notausgänge müssen ständig benutzbar bleiben. Diese Vorschriften sind nicht ohne Weiteres mit den Anforderungen an alle Campinggäste gleichzusetzen. Die konkrete Lösung für öffentliche oder private Besucherbereiche muss anhand der örtlichen Bau- und Brandschutzvorgaben geprüft werden. [Arbeitsstättenverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/BJNR217910004.html)

Eine kurze Einsatzprobe deckt die Lücken auf

Gehen Sie den Ablauf einmal mit der zuständigen Feuerwehr oder Brandschutzdienststelle durch – nicht als technische Abnahme in Eigenregie, sondern um Unklarheiten aufzudecken. Ein hypothetischer Prüfablauf: Einsatzkräfte treffen außerhalb der Rezeptionszeit ein; die Schranke ist geschlossen; die verantwortliche Person ist nicht am Empfang. Ist klar, ob und wie geöffnet wird, wo die Zufahrt liegt und wer die weitere Einweisung übernimmt? Prüfen Sie im Anschluss Erreichbarkeit und Vertretung, halten Sie Änderungen an Schranke oder Schließsystem in den Platzunterlagen fest und informieren Sie zuständiges Personal. Wiederholen Sie die Abstimmung, wenn sich Anlage, Zufahrt oder Genehmigungsgrundlage ändert. Maßgeblich bleiben die landesrechtlichen Regeln und die für genau diesen Platz geltenden Bescheide und Brandschutzvorgaben.

Quellen

  1. Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
  2. Land Brandenburg – Brandenburgisches Vorschriftensystem
  3. Feuerwehr Frankfurt am Main
  4. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz