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Notfalltreffpunkt am Stellplatz: Lageplan und Zufahrten beim Ankommen prüfen

09.10.2026

Ein kurzer Rundgang bei der Ankunft schafft Orientierung für den Ernstfall: Notieren Sie den vorgesehenen Treff- oder Sammelpunkt, üben Sie den Weg dorthin und merken Sie sich Einfahrt und Zufahrten. Bei einem Notruf zählt eine klare Ortsangabe; amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrten dürfen nicht blockiert werden.

Der erste Rundgang: Orientierung statt nur Parzelle

Nach dem Einparken lohnt ein kurzer Rundgang, bevor Tisch, Markise und Fahrräder ihren Platz bekommen. Suchen Sie auf dem Lageplan zuerst Ihren Standort und prüfen Sie, wie die Wege auf dem Plan mit den Wegen vor Ort zusammenpassen. Merken Sie sich Rezeption oder Platzverwaltung, den nächstgelegenen Ausgang und den ausgewiesenen Sammel- oder Notfalltreffpunkt. Das BBK empfiehlt, örtliche Anlaufstellen zu kennen und nennt Notfalltreffpunkte als Beispiel; daraus folgt nicht, dass jeder Camping- oder Stellplatz einen solchen Treffpunkt betreibt. Fragen Sie daher im Zweifel das Personal, welcher Ort bei Evakuierung oder Informationsbedarf vorgesehen ist. [BBK: Anlaufstellen in der Krise](https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/In-der-Krise-informiert-sein/in-der-krise-informiert-sein_node.html).

Lageplan lesen: Punkte, Wege und Orientierungspunkte

Ein Plan hilft nur, wenn Sie ihn mit der tatsächlichen Umgebung abgleichen können. Achten Sie auf die Markierung „Sie sind hier“, wenn vorhanden, sowie auf Zufahrten, Ausgänge, Rezeption und Sanitärgebäude. Merken Sie sich zwei gut unterscheidbare Orientierungspunkte – etwa die Rezeption und ein nummeriertes Sanitärhaus – und die Bezeichnung Ihres Stellplatzbereichs. Diese Namen erleichtern eine präzise Ortsangabe, nicht nur „irgendwo hinter den Wohnmobilen“. Bei einem Notruf fragt das BBK ausdrücklich nach dem Notfallort. [BBK: Erste Hilfe und Notruf](https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Gesundheit-und-Hygiene/Erste-Hilfe-und-Notruf/erste-hilfe-und-notruf_node.html).

Rettungszufahrt erkennen und frei lassen

Schauen Sie beim Einfahren bewusst nach den markierten Feuerwehrzufahrten und halten Sie deren Verlauf im Kopf. Die Straßenverkehrs-Ordnung verbietet das Halten vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten. Das ist ein Grund, weder beim Check-in noch beim Entladen mit dem Fahrzeug in einer solchen Zufahrt zu warten. Stellen Sie auch Klappstühle, Fahrräder oder Anhänger nicht so ab, dass eine Zufahrt oder ein Durchgang enger wird. Diese zusätzlichen Beispiele sind praktische Vorsicht, keine eigenständige Rechtsauskunft; maßgeblich sind Beschilderung und Anweisungen des Platzbetreibers. [§ 12 StVO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html).

Ein Mini-Notfallzettel für Familie und Mitreisende

Schreiben Sie die Platzadresse, den Namen des Platzes, Stellplatznummer oder Bereich und eine erreichbare Zufahrt auf einen kleinen Zettel oder in eine Offline-Notiz. Zeigen Sie Mitreisenden den Treffpunkt und vereinbaren Sie, was zu tun ist, falls Sie getrennt werden: Wer kann den Notruf wählen, wer kennt den Weg zur Rezeption, und wo wartet man, wenn es die Situation erlaubt? Für den Notruf sollten Sie den konkreten Ort des Geschehens schildern und jemand kann den Rettungsdienst gegebenenfalls einweisen. [BBK: Erste Hilfe und Notruf](https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Gesundheit-und-Hygiene/Erste-Hilfe-und-Notruf/erste-hilfe-und-notruf_node.html).

Wenn Plan und Wirklichkeit nicht übereinstimmen

Ein ausgehängter Plan kann schwer lesbar, veraltet oder für einen anderen Platzbereich gedacht sein. Behandeln Sie ihn deshalb als Orientierungshilfe und fragen Sie die Rezeption nach dem aktuellen Treffpunkt, der Zufahrt für Rettungsdienste und einer verständlichen Wegbeschreibung. Bei einem Notruf nennen Sie den bekanntesten Zugang und ergänzen die Platz- oder Stellplatzbezeichnung; falls möglich, lassen Sie jemanden an einem sicheren, gut sichtbaren Punkt einweisen. Die 112 ist die europaweit gültige Rufnummer für Feuerwehr und Rettungsdienst. Ein Treffpunkt ist keine Garantie, dass dieser Ort in jeder Gefahr sicher oder erreichbar bleibt.

Quellen

  1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
  2. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
  3. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz