Parzelle freihalten: Welche Reservierungszeichen gelten?
08.10.2026
Die Stellplatznummer und die Freihaltefrist können vom Betreiber abhängen. Beispiele aus Celle und vom Grüntensee zeigen, warum eine Buchungsbestätigung und die Platzordnung verlässlicher sind als ein selbst aufgestellter Gegenstand.
Ein Gegenstand ist noch keine Reservierung
Ein Klappstuhl, ein Hütchen oder ein handgeschriebenes „Reserviert“-Schild wirkt eindeutig – für den Betreiber muss es das nicht sein. Eine selbst aufgestellte Kennzeichnung belegt zunächst nur Fläche; sie beweist nicht, dass der Platz eine Buchung bestätigt hat. So untersagt die Platzordnung des Wohnmobilstellplatzes Celle das Freihalten unbezahlter Plätze und deren Blockieren mit Gegenständen. Daraus folgt keine allgemeine Regel für jeden Campingplatz, aber ein wichtiger Vorsichtspunkt: Verwende keine Gegenstände als Platzsperre, solange die örtliche Regel das nicht ausdrücklich erlaubt. Kläre lieber vor dem Aufbau, ob eine Reservierung vorliegt und wie sie vor Ort kenntlich gemacht wird. (Quelle: [Platzordnung Celle](https://womo-celle.de/platzordnung/))
Zusage, Platznummer und Zuständigkeit klären
Bei der Buchung solltest du prüfen, ob eine bestimmte Parzelle oder nur eine Stellplatzkategorie zugesagt wurde. Frage außerdem, ob die Bestätigung eine verbindliche Nummer enthält und ob die Rezeption die endgültige Zuweisung übernimmt. Camping Grüntensee weist darauf hin, dass die Nummer grundsätzlich von der Verwaltung zugeteilt wird. Das zeigt, warum eine Zahl auf einer älteren Bestätigung nicht immer die letzte Anweisung vor Ort sein muss. Geh bei abweichenden Angaben erst zur Rezeption, bevor du dich auf eine Fläche stellst. Ist die Nummer auf deiner Bestätigung anders, zeige sie vor und bitte um Bestätigung der aktuellen Zuweisung. Ein selbst gebasteltes Schild kann diese Rückfrage nicht ersetzen. (Quelle: [Camping Grüntensee](https://www.camping-gruentensee.de/de/kontakt/infos-und-links/))
Frist für verspätete Ankunft erfragen
Auch eine bestätigte Reservierung kann an eine Freihaltefrist gebunden sein. Camping Grüntensee nennt als konkretes Beispiel: Der reservierte Platz wird am Ankunftstag bis 17 Uhr freigehalten. Plane bei Verzögerungen deshalb nicht einfach damit, dass ein leerer Platz auf dich wartet. Informiere den Betreiber über die spätere Ankunft über den vorgesehenen Kontaktweg und frage ausdrücklich, bis wann deine Parzelle gesichert bleibt. Bitte möglichst um eine schriftliche Bestätigung, die du bei Anreise wiederfindest. Die 17-Uhr-Angabe ist die Regel dieses Betriebs, keine allgemein gültige Frist für Campingplätze. Bei einem anderen Ziel zählen dessen veröffentlichte Buchungsbedingungen und die konkrete Rückmeldung des Personals. (Quelle: [Camping Grüntensee](https://www.camping-gruentensee.de/de/kontakt/infos-und-links/))
Platzordnung statt Einheitszeichen
Für Baden-Württemberg nennt die Camping- und Wochenendplatzverordnung als Gegenstand der Platzordnung unter anderem das Aufstellen von Kraftfahrzeugen, Campingfahrzeugen und Zelten. Sie schreibt damit nicht vor, dass ein bestimmtes Schild, ein Stuhl oder ein Hütchen als Reservierungszeichen gelten muss. Die Regelung gilt für ihren jeweiligen Anwendungsbereich in Baden-Württemberg und ist keine pauschale Aussage für sämtliche Wohnmobilstellplätze oder andere Länder. Hinzu kommt, dass einzelne Plätze das Freihalten durch Gäste ausdrücklich einschränken: In Celle dürfen Gäste keine Plätze für andere Gäste freihalten. Darum ist die Betreiberanweisung der entscheidende Wegweiser, nicht die vermeintlich übliche Markierung. Vor der Abreise: Bestätigung sichern, Nummer und Verspätungsfrist erfragen und keine eigenen Sperren aufstellen, sofern der Betreiber das nicht ausdrücklich erlaubt. (Quellen: [Camping- und Wochenendplatzverordnung Baden-Württemberg](https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/baurecht/erlasse-und-vorschriften/campingplatzverordnung), [Platzordnung Celle](https://womo-celle.de/platzordnung/))