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Schweiz im Wohnmobil: Gebühren und Zufahrtsregeln nach Fahrzeugklasse klären

09.10.2026

Für die Schweizer Abgaben zählt beim Wohnmobil vor allem das zulässige Gesamtgewicht: Bis 3,5 Tonnen gilt auf Autobahnen die Vignette, darüber die PSVA auf dem öffentlichen Strassennetz. Fahrzeugpapiere und örtliche Signalisation zeigen, was vor der Fahrt zu prüfen ist.

Erst Fahrzeugausweis, dann Gebührenart prüfen

Für die Gebühren zählt nicht die umgangssprachliche Bezeichnung „Camper“, sondern insbesondere das zulässige Gesamtgewicht. Für ein Wohnmobil bis einschliesslich 3,5 Tonnen fällt auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen die Nationalstrassenabgabe in Form der Vignette an. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen gilt stattdessen die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) für schwere Wohnmotorwagen. Prüfen Sie vor Buchung oder Grenzüberfahrt die Fahrzeugpapiere. Zu den PSVA-Kategorien gehören neben schweren Wohnmobilen auch Wohnanhänger.

Leichtes Wohnmobil: Jahresvignette für Nationalstrassen

Die Vignette kostet 40 Franken und gilt 14 Monate – jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Es gibt keine Kurzzeitvignette. Wer mit einem leichten Wohnmobil Schweizer Autobahnen oder Autostrassen nutzt, zahlt daher nicht tageweise. Klebe- und E-Vignette stehen zur Wahl. Die Vignette betrifft das Nationalstrassennetz, nicht allgemein jede Nebenstrasse.

Schweres Wohnmobil: PSVA auch abseits der Autobahn

Für ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen ist die PSVA fällig, nicht zusätzlich eine Autobahnvignette. Anders als die Vignette betrifft die PSVA das gesamte öffentliche Strassennetz. Für ausländische Fahrzeuge lässt sie sich nach BAZG-Angaben für 1 bis 30 aufeinanderfolgende Tage, 1 bis 11 Monate oder ein Jahr entrichten; die Berechnung richtet sich nach Fahrzeuggewicht und Abgabenperiode. Wichtig für Campingferien: Die Abgabe fällt für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz an, auch wenn das schwere Fahrzeug auf dem Campingplatz steht und nicht bewegt wird. Die gewählte Periode sollte den tatsächlichen Aufenthalt abdecken.

Via-Zahlung und Anhänger nicht übersehen

Das BAZG ermöglicht ausländischen Haltern, die PSVA über Via vor Reisebeginn online zu bezahlen; eine Registrierung ist laut Behörde nicht erforderlich, bezahlt wird mit Kreditkarte. Die Quittung muss weder ausgedruckt noch auf einem Gerät mitgeführt werden. Bei einem schweren Anhänger ist die Kombination gesondert zu prüfen: Wird ein PSVA-pflichtiger Anhänger von einem an sich leichten Zugfahrzeug gezogen, kann die Anhängelast des Zugfahrzeugs ebenfalls abgabepflichtig werden. Vor dem Kauf also Wohnmobil, Anhängerart und eingetragene Anhängelast abgleichen.

Gebühren ersetzen keine Zufahrtsprüfung

Die Abgabe entscheidet nicht darüber, ob eine konkrete Strasse befahren werden darf. Das ASTRA führt Fahrverbote sowie Mass- und Gewichtsbeschränkungen als eigene Gruppen der Schweizer Signalisation. Vor allem bei schweren oder hohen Fahrzeugen sollten Sie Beschilderung und Fahrzeugpapiere abgleichen; eine bezahlte PSVA ist keine Ausnahmegenehmigung. Bei unerwarteter Beschränkung anhalten und eine zulässige Alternative wählen. Die Abgabenabgrenzung ersetzt keine Prüfung lokaler Sperrungen, Baustellen oder zusätzlicher kantonaler Hinweise. Legen Sie vor Abfahrt die Angaben aus dem Fahrzeugschein, die geplante Route und die Buchungsadresse nebeneinander. So lässt sich bei unklarer Ortszufahrt gezielt beim Stellplatz oder der zuständigen Stelle nachfragen, statt erst an einer Engstelle umzudisponieren.

Quellen

  1. Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
  2. Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
  3. Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
  4. Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
  5. Bundesamt für Strassen ASTRA