Streit um Stellplatzleistungen: Vertrag, Werbung und Angebot dokumentieren
09.10.2026
Bei Abweichungen zwischen beworbener und tatsächlich verfügbarer Stellplatzleistung kommt es auf eine klare Gegenüberstellung an. Sichern Sie vor der Buchung die konkrete Leistungsbeschreibung, prüfen Sie die Vertragsunterlagen und halten Sie vor Ort Abweichung, Zeitpunkt und Kommunikation nachvollziehbar fest.
Erst die konkrete Zusage festhalten
„Direkt am Wasser“, „eigener Stromanschluss“ oder „ganzjährig nutzbares Sanitärgebäude“ sind unterschiedliche Arten von Leistungsangaben. Wenn später ein Streit entsteht, hilft die pauschale Erinnerung „so war es beschrieben“ wenig. Sichern Sie vor dem Buchen die genaue Anzeige: als PDF oder Bildschirmfoto, mit URL, Datum, ausgewähltem Platztyp, Saison und den dazugehörigen Preis- und Leistungsangaben. § 5 UWG nennt Verfügbarkeit, Art und Ausführung ausdrücklich als mögliche wesentliche Merkmale einer Dienstleistung; relevant wird eine irreführende Angabe, wenn sie eine geschäftliche Entscheidung beeinflussen kann. Das bedeutet nicht, dass jedes Werbewort automatisch eine individuell vereinbarte Vertragsleistung ist: Entscheidend bleibt, was im konkreten Buchungsablauf zugesagt und vereinbart wurde. [§ 5 UWG](https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html)
Buchungsbestätigung und Bedingungen vergleichen
Legen Sie die Werbung neben Buchungsbestätigung, Preisübersicht und Platzordnung. Markieren Sie, was ausdrücklich zugesagt wurde, was nur als allgemeine Beschreibung erscheint und welche Einschränkungen im Buchungsprozess genannt wurden. Bei einem als Mietvertrag einzuordnenden Verhältnis verpflichtet § 535 BGB den Vermieter, den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren und sie in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und zu erhalten. Ob ein bestimmter Stellplatzvertrag rechtlich ein Mietvertrag ist und welche Leistung im Einzelfall geschuldet ist, hängt jedoch von Vertrag und Umständen ab. Vorgefertigte Bedingungen werden außerdem nicht allein dadurch Vertragsbestandteil, dass sie irgendwo auf der Website stehen: § 305 BGB nennt Hinweise beim Vertragsschluss, eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme und Zustimmung. Bewahren Sie daher auch die zum Buchungszeitpunkt geltende Fassung und den Weg, über den Sie sie erhalten haben. [§ 535 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html) · [§ 305 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html)
Abweichungen am Platz sachlich protokollieren
Notieren Sie zeitnah, was konkret nicht vorhanden oder anders ist: etwa die Nummer des Stellplatzes, das zugesagte Merkmal, den tatsächlichen Zustand, Datum und Uhrzeit. Machen Sie aussagekräftige Fotos oder kurze Videos, soweit dies ohne Aufnahme unbeteiligter Personen und ohne Regelverstöße möglich ist. Eine Aufnahme sollte erkennen lassen, worauf sie sich bezieht; ein Bild eines geschlossenen Sanitärgebäudes beweist für sich allein beispielsweise nicht, dass es während des gesamten Aufenthalts geschlossen blieb. Ergänzen Sie Namen möglicher Zeugen und heben Sie Nachrichten, Rechnungen und Antworten des Betriebs auf. Im Zivilprozess entscheidet das Gericht über Tatsachenbehauptungen nach § 286 ZPO anhand des gesamten Verhandlungsinhalts und einer etwaigen Beweisaufnahme. Dokumentation kann dabei helfen, ersetzt aber weder eine rechtliche Prüfung noch garantiert sie einen bestimmten Ausgang. [§ 286 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__286.html)
Den Betrieb mit einer prüfbaren Nachricht kontaktieren
Schildern Sie den Unterschied in wenigen Sätzen und fügen Sie die relevanten Belege bei. Beispiel: „In der am [Datum] gespeicherten Beschreibung des gebuchten Platztyps stand ein eigener Stromanschluss. Auf Platz [Nummer] ist kein Anschluss vorhanden. Ich habe den Zustand heute um [Uhrzeit] fotografiert. Bitte teilen Sie mir bis [angemessener Termin] mit, ob Abhilfe möglich ist.“ So bleibt klar, welche Werbeangabe, welche Buchung und welcher tatsächliche Zustand gemeint sind. Fragen Sie nach einer konkreten Lösung, etwa einem verfügbaren Ersatzplatz oder einer anderen Abhilfe, statt sofort eine nicht geprüfte Anspruchshöhe zu behaupten. Bewahren Sie die Nachricht samt Versanddatum und Antwort auf. Die passende rechtliche Reaktion kann je nach Vertragsart, Zusage, Ausmaß der Abweichung und bereits erfolgter Abhilfe unterschiedlich sein.
Was die Dokumentation leisten kann – und was nicht
Eine sorgfältige Akte macht den Verlauf nachvollziehbar: gespeicherte Angebotsseite, Buchungsunterlagen und Bedingungen, eigene zeitnahe Feststellungen sowie die Kommunikation. Sie hilft, einen Leistungsstreit auf konkrete Punkte zu begrenzen und widersprüchliche Erinnerungen zu vermeiden. Sie entscheidet aber nicht automatisch, ob eine Werbeaussage Vertragsinhalt wurde, ob eine Bedingung wirksam einbezogen war oder welche Ansprüche bestehen. Gerade bei hohen Forderungen, längeren Dauernutzungsverträgen oder unklarer Vertragsgestaltung sollte die individuelle Rechtslage fachkundig geprüft werden. Dieser Beitrag bietet eine praktische Orientierung, keine Einzelfall-Rechtsberatung.