Stellplatztarife vergleichen: Fahrzeugpreis und Personengebühr trennen
09.10.2026
Stellplatzpreise können pro Fahrzeug gelten, Personen einschließen oder zusätzlich eine Gebühr je Gast und Nacht erheben. Der Vergleich beginnt daher mit der Tariflogik – nicht mit der größten Zahl auf der Preisliste.
Zuerst klären, was der Grundpreis abdeckt
Ein Preis pro Fahrzeug und ein Platzpreis inklusive Personen sind zwei verschiedene Rechenmodelle. Detmold nennt für den Wohnmobilstellplatz Werrebogen 15 Euro je Fahrzeug und je 24 angefangene Stunden. Die Stadtmarina Brandenburg weist ihre Übernachtungspreise dagegen einschließlich zweier Personen aus. Ein direkter Vergleich der Grundbeträge wäre deshalb schief: Im ersten Fall zählt die Tarifzeile das Fahrzeug, im zweiten sind bereits zwei Reisende eingerechnet. Prüfen Sie auf jeder Preisliste zuerst die Bezugsgröße – Fahrzeug, Stellplatz, Person oder Übernachtung – und erst danach die Höhe.
Personengebühren separat addieren
„Zwei Personen inklusive“ bedeutet nicht, dass jede weitere Person ebenfalls im Grundpreis steckt. In der Stadtmarina werden für jede zusätzliche Person ab drei Jahren fünf Euro pro Nacht berechnet. Bad Muskau trennt Stellplatzpreis und Kurtaxe: Die gelistete Kurtaxe beträgt 1,25 Euro je Person und Nacht. Solche Posten gehören in eine Gesamtsumme, auch wenn sie nicht als Stellplatzentgelt bezeichnet sind. Achten Sie dabei auf Altersgrenzen und darauf, ob ein Zusatzpreis pro Person, pro Nacht oder pro Aufenthalt anfällt.
Mit derselben Rechenformel vergleichen
Für einen belastbaren Kostenvergleich rechnen Sie: Grundpreis × Nächte + Personengebühren × berechtigte Personen × Nächte + gewählte Extras. Beispiel für zwei Nächte mit zwei Erwachsenen: Auf dem Bad-Muskau-Platz ohne Strom ergibt die veröffentlichte Kombination 2 × 12 Euro Stellplatz plus 2 × 2 × 1,25 Euro Kurtaxe, also 29 Euro vor möglichen weiteren Leistungen. In der Stadtmarina ist der ausgewiesene Platzpreis pro Nacht bereits für zwei Personen kalkuliert; zusätzliche Personen würden mit fünf Euro je Nacht dazukommen. Das sind Rechenbeispiele aus den veröffentlichten Tarifen, keine Gleichsetzung der Angebote.
Leistungen und Zeitmaßstäbe nicht übersehen
Gleiche Endbeträge sind nicht automatisch gleichwertig. Die Stadtmarina nennt im Preis für zwei Personen unter anderem Sanitär, Strom, Wasser und Müllentsorgung; Bad Muskau unterscheidet auf seiner Seite zwischen Plätzen ohne und mit Strom. Detmold berechnet für Strom und Frischwasser gesonderte Beträge am Automaten. Außerdem ist „pro Fahrzeug für je 24 angefangene Stunden“ nicht zwingend dasselbe wie ein Preis pro Nacht oder Kalendertag. Erfassen Sie deshalb neben dem Betrag auch Abrechnungsintervall, Inklusivleistungen und verbrauchsabhängige Posten.
Vor der Abfahrt die Preisliste neu prüfen
Tarife können saisonal gestaffelt sein oder sich ändern. Die Stadtmarina veröffentlicht eine Preisliste für 2026 mit ausgewiesenen Saisonzeiträumen und Stand 24. Juni 2026; zugleich weist sie darauf hin, dass mit einer neuen Liste die alte ihre Gültigkeit verliert. Auch kommunale Infoseiten können einen Preis nennen, ohne dass auf der Seite ein Gültigkeitsdatum angegeben ist. Prüfen Sie daher am Buchungs- oder Anreisetag die Betreiberseite und klären Sie im Zweifel, ob Kurtaxe, Strom und weitere Gebühren bereits enthalten sind.