Strom nach Kilowattstunden oder Pauschale: Tarife sachgerecht vergleichen
08.10.2026
Strom kann über eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder einen festen Betrag berechnet werden. Für den Preisvergleich zählt, welche Kosten für den gesamten Aufenthalt bei Ihrem Verbrauch entstehen.
Zuerst die Preismodelle auseinanderhalten
Ein fest ausgeschriebener Strombetrag am Stellplatz ist nicht dasselbe wie ein Preis pro Kilowattstunde (kWh). Bei einer Pauschale zahlen Sie den festgelegten Betrag für den vereinbarten Zeitraum, unabhängig davon, wie viel Sie tatsächlich entnehmen. Bei einem Zählertarif richtet sich der Verbrauchsanteil nach der entnommenen Energie. Daneben kann ein Strompreis – wie bei vielen Haushaltsverträgen – aus einem festen Grundpreis und einem Arbeitspreis je Verbrauch bestehen. Fragen Sie deshalb nach sämtlichen Bestandteilen: Betrag pro Nacht oder Aufenthalt, Preis pro kWh und mögliche zusätzliche Anschluss- oder Grundgebühr. Die Angebote sind je Platz unterschiedlich ausgestaltet; nicht jedes Modell enthält dieselben Posten. Für die Dauer des Vergleichs hilft ein Blick auf die Aufenthaltszeit: Ein Bundestagspapier nennt, dass 75 Prozent der Wohnmobile einen Campingplatz maximal 36 Stunden nutzen. Rechnen Sie trotzdem mit Ihrer tatsächlichen Buchungsdauer, nicht mit einem Durchschnittswert.
Mit einer Break-even-Rechnung vergleichen
Rechnen Sie für denselben Reisezeitraum. Beim kWh-Modell gilt als Überschlag: erwartete kWh × Preis je kWh + feste Zusatzkosten. Bei einer Pauschale setzen Sie den Festbetrag für denselben Zeitraum an. Ist keine zusätzliche Gebühr vorgesehen, liegt der rechnerische Gleichstand bei Pauschale ÷ kWh-Preis. Beispiel, ausdrücklich mit angenommenen Zahlen: Ein Platz bietet 0,80 Euro je kWh oder 4 Euro Pauschale pro Nacht an. Der Gleichstand liegt bei 5 kWh (4 ÷ 0,80). Bei 3 kWh wären es 2,40 Euro nach Verbrauch; bei 7 kWh wären es 5,60 Euro. In diesem Beispiel ist die Pauschale bei weniger als 5 kWh rechnerisch höher und bei mehr als 5 kWh niedriger. Das ist keine Aussage über marktübliche oder aktuelle Preise, sondern zeigt nur die Methode. Gibt es eine feste Zusatzgebühr, addieren Sie diese zum kWh-Angebot, bevor Sie es vergleichen; bei unterschiedlichen Aufenthaltsdauern muss auch die Pauschale auf denselben Zeitraum umgerechnet werden.
Verbrauch schätzen, aber nicht zu genau tun
Ohne eigenen Zählerwert hilft ein realistischer Korridor. Notieren Sie, welche Geräte am Platz tatsächlich laufen sollen und wie lange; die Leistung steht oft in Watt auf Gerät oder Netzteil. Für eine grobe Energieabschätzung rechnen Sie Watt in Kilowatt um und multiplizieren mit den Betriebsstunden: Ein Gerät mit 100 Watt, das zehn Stunden läuft, benötigt rechnerisch 1 kWh. Dies ist ein Rechenbeispiel, kein Richtwert für einen bestimmten Camper. Bei wechselhaftem Wetter, längerer Kühlung oder zusätzlicher elektrischer Heizung kann die Schätzung stark anders ausfallen. Wo frühere Verbrauchsdaten vorliegen, sind sie oft hilfreicher als eine pauschale Vermutung. Entscheidend ist nicht, möglichst präzise vorauszusagen, sondern zu prüfen, ob die Wahl des Tarifmodells bei plausibel niedriger und höherer Nutzung kippt.
Vor Ort prüfen und den Geltungsbereich beachten
Vor dem Anschluss sollten Sie nach dem genauen Abrechnungszeitraum, einem Mindestbetrag oder einer Verbrauchsgrenze fragen. Bei einem kWh-Angebot klären Sie, wo der Zähler abgelesen wird und ob der Wert bei An- und Abreise zugänglich ist. Die Bundesnetzagentur führt Anfangs- und Endzählerstand als Angaben auf, die auf einer Stromrechnung enthalten sein sollen; ein Foto der Anzeige zusammen mit dem Aushang kann helfen, die spätere Abrechnung nachzuvollziehen. Das ist ein praktischer Beleg, ersetzt aber keine Prüfung der örtlichen Vertragsbedingungen. Auch Rechtsregeln für Haushaltslieferverträge sind nicht automatisch eine vollständige Beschreibung eines Stellplatzpreises: Die StromGVV ist ihrem Titel und Anwendungsbereich nach auf die Grundversorgung von Haushaltskunden im Niederspannungsnetz bezogen. Bei unklarer Pauschale oder Zusatzkosten lohnt es sich, vor dem Aufenthalt direkt beim Betreiber nachzufragen.