Stromguthaben am Stellplatz: Mindestladung und Restbetrag verstehen
08.10.2026
An Stellplätzen gibt es unterschiedliche Prepaid-Verfahren: Manche geben feste Wertbeträge aus, andere buchen kWh oder Geld auf Karte und Säule. Welche Mindestladung gilt und ob Restguthaben erstattet oder zurückgebucht wird, zeigt die Anleitung des jeweiligen Platzes.
Mindestladung: erst die Art des Guthabens klären
„Prepaid“ heißt am Stellplatz nicht überall dasselbe. Je nach Anlage kaufen Sie einen Wertbetrag, buchen ein Stromkontingent in kWh oder laden eine Karte auf, von der anschließend Guthaben auf die Säule übertragen wird. Die konkreten Platzanleitungen zeigen diese Unterschiede: In Lohme wählt man am Automaten Wertmarken über 5, 10 oder 20 Euro; am Wohnmobilstellplatz Bad Rappenau wird ein Euro als eine Kilowattstunde angesetzt. Das sind Beispiele der jeweiligen Betreiber, keine allgemeine Mindestladung für Stellplätze. Prüfen Sie deshalb vor dem Bezahlen, ob die Anzeige Euro, kWh oder einen Kartenbetrag meint und welche kleinste auswählbare Stufe das lokale Gerät anbietet. ([Anleitung in Lohme](https://lohme.de/beschreibung_strom_parklatz/), [Stadt Bad Rappenau](https://www.badrappenau.de/tourismus/suchen-buchen/wohnmobilstellplatz/wohnmobil-infos-a-z))
So planen Sie den Ladebetrag
Schätzen Sie zunächst den voraussichtlichen Bedarf und richten Sie die Aufladung nach der angebotenen Stufe aus. Ein Rechenbeispiel, keine Verbrauchsprognose: Wenn Sie am System in Bad Rappenau beispielhaft 6 kWh Kontingent möchten, entsprechen diese bei der dort genannten Umrechnung 6 Euro. Bei einer anderen Anlage kann ein ähnlicher Betrag eine andere Menge Strom freischalten oder in festen Wertstufen gekauft werden. Wenn Ihre Schätzung nahe an einer Stufengrenze liegt, kann eine kleinere erste Ladung mit späterer Nachbuchung praktischer sein – sofern der Platz das zulässt. Kontrollieren Sie außerdem den Preis- oder Mengenhinweis an der Säule; ein aufgeladenes Geldguthaben und ein freigeschaltetes kWh-Kontingent sind nicht dasselbe.
Restmenge während des Aufenthalts beobachten
Schauen Sie regelmäßig auf die Anzeige der zugeordneten Säule, statt den Rest aus der Aufenthaltsdauer abzuleiten. In Sendenhorst kann das Restguthaben am Display abgelesen werden. Dort wird zum Nachbuchen dieselbe Steckdose erneut gewählt und der Zahlvorgang gestartet; der zusätzliche Betrag erhöht das bestehende Kontingent. Merken Sie sich deshalb die Steckdosennummer und folgen Sie der Reihenfolge auf dem jeweiligen Terminal. Eine Nachbuchung an der falschen Dose oder das Vorhalten einer Karte an einem anderen Lesegerät kann einem anderen Anschluss zugeordnet sein – bei Unklarheit vor der Zahlung die Platzanleitung oder den Betreiber fragen. ([Bedienungsanleitung Sendenhorst](https://www.sendenhorst.de/fileadmin/user_upload/user_upload_DB1_SG1X/Wohnmobilstellplaetze/Bedienung_Kartenterminal_Homepage.pdf))
Abreise: stoppen, zurückbuchen oder erstatten
Beenden Sie den Strombezug so, wie es die Säule verlangt, bevor Sie Guthaben zurückholen. In Lohme wird der Verbrauch an der genutzten Steckdose gestoppt; anschließend wird das Ticket an der Stromkasse gescannt und die Auszahlung des Restbetrags gewählt. Bad Rappenau beschreibt dagegen eine Rückbuchung auf die Stellplatzkarte per R-Taste und erneutem Vorhalten. Dort werden nur volle Euro zurückgebucht, nicht Centbeträge. Die Beispiele zeigen: Restguthaben kann ausgezahlt, auf eine Karte zurückgeschrieben oder nach den örtlichen Regeln teilweise nicht rückbuchbar sein. Verlassen Sie sich also nicht auf eine automatische Erstattung. Lesen Sie die Abreiseanweisung vor dem Auschecken und bewahren Sie Ticket oder Karte bis zum Abschluss des Vorgangs auf. ([Lohme](https://lohme.de/beschreibung_strom_parklatz/), [Bad Rappenau](https://www.badrappenau.de/tourismus/suchen-buchen/wohnmobilstellplatz/wohnmobil-infos-a-z))