Vulkaneifel im Wohnmobil: Maare nach Zufahrten und Naturschutz planen
09.10.2026
Bei einer Wohnmobilreise durch die Vulkaneifel sind Übernachtungsplatz und Tagesparkplatz zwei verschiedene Planungsfragen. Für die Dauner Maare und das Pulvermaar gibt es konkrete Zufahrts- und Parkhinweise; am Weinfelder Maar gelten Naturschutz- und Badebeschränkungen.
Erst den Übernachtungsplatz festlegen
Wer mit einem größeren Fahrzeug Maare ansteuert, sollte den Schlafplatz nicht mit einem Aussichtspunkt verwechseln. Der [Wohnmobilpark Vulkaneifel in Schalkenmehren](https://www.gesundland-vulkaneifel.de/pois/wohnmobilpark-vulkaneifel-mehren) führt 34 parzellierte Plätze auf und setzt für Wohnmobile eine Höchstlänge von zehn Metern an. Das ist eine konkrete Option für die Übernachtungsplanung, keine Zusage, dass gerade ein Platz frei ist. Vor der Anreise daher die Platzinformationen prüfen. Für den Besuch der Ufer nutzt man anschließend die ausgewiesenen Besucherparkplätze, statt spontan an einem Feldweg oder am Ufer zu halten: Die veröffentlichte Verordnung für das Naturschutzgebiet Dauner Maare untersagt Kraftfahrzeugverkehr und Parken außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Plätze. Die Verordnung ist auf den 11. April 1984 datiert; vor Ort haben Beschilderung und aktuelle Hinweise der zuständigen Stellen Vorrang.
Dauner Maare: Wege und Parkplätze auseinanderhalten
Für einen kurzen Spaziergang am Schalkenmehrener Maar beschreibt [GesundLand Vulkaneifel](https://www.gesundland-vulkaneifel.de/touren/rundweg-schalkenmehrener-maar) einen rund drei Kilometer langen, asphaltierten Rundweg. Der Startpunkt ist der barrierefreie Parkplatz an der Tourist Information. Die Seite weist zugleich auf ein Gefälle von mehr als sechs Prozent auf einem Abschnitt hin – eine nützliche Einschränkung, wenn Rollstuhl, Kinderwagen oder wenig Unterstützung mitreisen. Der östliche, verlandete Teil des Doppelmaars ist ein Trockenmaar mit Flachmoorvegetation; es geht dort also nicht um einen zweiten Badesee. [Geopark-Informationen zum Schalkenmehrener Maar](https://www.geopark-vulkaneifel.de/eifel/landschaft/maare-und-kraterseen/schalkenmehrener-maar.html) Am Weinfelder Maar nennt [GesundLand Vulkaneifel](https://www.gesundland-vulkaneifel.de/pois/weinfelder-maar) zwei Parkoptionen entlang der L64: den Parkplatz am Maar oder den Maarsattel zwischen Weinfelder und Schalkenmehrener Maar. Welcher Platz passt, hängt von Tagesziel und Ausschilderung ab; vor dem Abstellen des Fahrzeugs die Beschilderung am konkreten Platz beachten. Das Weinfelder Maar und seine direkte Umgebung stehen unter Naturschutz, und Baden ist verboten. Der [Natur- und Geopark](https://www.geopark-vulkaneifel.de/eifel/landschaft/maare-und-kraterseen/weinfelder-maar?format=html) beschreibt den Fußweg als Möglichkeit, die Landschaft zu erleben – nicht als Einladung, Ufer- oder Schutzflächen abzukürzen. Auch am Gemündener Maar ist die Anfahrt konkret beschrieben: Über die Maarstraße aus Gemünden erreicht man zunächst den Parkplatz am Waldcafé; weitere Parkplätze liegen entlang der Straße und beim Freibad. Diese Unterscheidung ist hilfreich, wenn der Spaziergang am oberen Kesselrand beginnen soll, statt direkt am Badebetrieb. Die Wegbeschreibung stammt vom [Natur- und Geopark Vulkaneifel](https://www.geopark-vulkaneifel.de/eifel/landschaft/maare-und-kraterseen/gemuendener-maar.html).
Pulvermaar: ausgeschildert bis zum Naturfreibad
Beim Pulvermaar nennt der [Geopark](https://www.geopark-vulkaneifel.de/eifel/landschaft/maare-und-kraterseen/pulvermaar) Gillenfeld und die B421 als Bezugspunkte für die Ausschilderung; die Schilder führen zum Naturfreibad. Für die Planung heißt das: Ziel im Navigationsgerät und Wegweisung vor Ort abgleichen und der markierten Zufahrt folgen. Nicht jeder vermeintlich kürzere Weg ans Wasser ist ein erlaubter Parkplatz oder eine geeignete Zufahrt für ein langes Fahrzeug. Das Naturfreibad ist außerdem der ausgewiesene Anlaufpunkt für Badegäste; die Tourenplanung sollte den Besuch des Maares nicht mit der Suche nach einer spontanen Stellfläche verwechseln.
Naturschutz ist Teil der Routenplanung
Die Maare sind keine austauschbaren Badestopps. Die beim Land veröffentlichte Verordnung zum Naturschutzgebiet Dauner Maare verbietet das Fahren oder Parken mit Kraftfahrzeugen außerhalb öffentlicher Straßen und Plätze; im Weinfelder Maarkessel dürfen besonders gekennzeichnete Wege nicht verlassen werden. Die Schutzlogik ist vor Ort sichtbar: Am verlandeten Schalkenmehrener Teil entwickelte sich Flachmoorvegetation, die laut Geopark Lebensraum für seltene Tiere ist. Bleib deshalb auf markierten Wegen, nimm Abfälle wieder mit und halte dich an Hinweise an Einfahrten und Ufern. Die praktische Empfehlung ist besonders wichtig, wenn der Wunsch nach einem stillen Fotopunkt dazu verleitet, eine Böschung oder einen unbefestigten Randstreifen zu nutzen.
Ein einfacher Tagesplan mit wenig Rangieren
Eine entspannte Reihenfolge ist: zunächst auf einem ausgewiesenen Wohnmobilstellplatz einrichten, dann pro Ausflug ein Maar als Tagesziel wählen. Für Schalkenmehren lässt sich der dreikilometrige Rundweg als eigenständiger Spaziergang planen. Für Weinfelder wählt man vor der Abfahrt zwischen dem Parkplatz am Maar und dem Maarsattel entlang der L64, je nachdem, welchen Zugang man nutzen möchte. Das Pulvermaar lässt sich separat über die Beschilderung ab Gillenfeld beziehungsweise von der B421 ansteuern. So werden Zufahrt, tatsächlicher Stellplatz und Uferbesuch nicht in einem improvisierten Manöver vermischt. Vor allem bei langen Fahrzeugen sind die angegebene Höchstlänge des Übernachtungsplatzes, die ausgeschilderte Route und die Situation am Tagesparkplatz drei verschiedene Dinge, die man einzeln prüfen sollte.
Vor dem Losfahren kurz gegenprüfen
Parkflächen, Zufahrtsbeschilderung und lokale Hinweise können sich ändern; kontrolliere sie am Besuchstag, besonders wenn du mit einem langen Wohnmobil unterwegs bist. Aktuelle Informationen zum jeweiligen Stellplatz und zu den Rundwegen helfen, die Etappen realistisch zu halten. Wo Naturschutzgebiet ausgewiesen ist, ist der sicherste Plan der einfache: legal abstellen, auf dem markierten Weg bleiben und nur dort baden, wo es ausdrücklich vorgesehen ist.