Wohnmobil-Piktogramme auf Schildern: Hauptzeichen und Zusatz prüfen
08.10.2026
Das Wohnmobil-Piktogramm ist nur ein Teil der Beschilderung. Entscheidend sind Hauptzeichen und Zusatzzeichen zusammen: Sie zeigen, ob eine Parkerlaubnis nach Fahrzeugart begrenzt ist und welche weiteren Bedingungen gelten.
Erst das Hauptzeichen lesen
Ein Wohnmobil-Sinnbild allein sagt noch nicht, welche Regel am Standort gilt. Beginnen Sie mit dem Hauptzeichen und nehmen Sie die unmittelbar darunter angebrachten Zusatzzeichen dazu: Nach § 39 StVO sind auch Zusatzzeichen Verkehrszeichen; sie beziehen sich in der Regel auf das Zeichen darüber. Lesen Sie also nicht bloß das Piktogramm, sondern die gesamte Kombination. [§ 39 StVO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html)
Was das Wohnmobil-Sinnbild bezeichnet
Der amtliche Verkehrszeichenkatalog führt das Sinnbild 1010-67 unter der Bezeichnung „Wohnmobile“. Es ist damit ein standardisiertes Fahrzeug-Piktogramm, nicht bloß eine beliebige Illustration eines Campers. Das Bild benennt die angesprochene Fahrzeugart; für die Bedeutung der konkreten Anordnung zählt aber weiterhin, an welches Hauptzeichen und welche weiteren Zusatzhinweise es gekoppelt ist. [Verkehrszeichenkatalog, Zusatzzeichen](https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMVBW-S32-0001-KF10-BS-A008.htm)
Beispiel: Parken mit Fahrzeugbeschränkung
Steht unter einem blauen Parkschild (Zeichen 314) das Wohnmobil-Sinnbild als beschränkendes Zusatzzeichen, ergibt sich die Parkberechtigung aus beiden Teilen: Zeichen 314 erlaubt grundsätzlich das Parken, doch seine Parkerlaubnis kann durch ein Zusatzzeichen nach Fahrzeugarten begrenzt werden. Das VzKat sieht das Wohnmobil-Sinnbild 1010-67 vor und erlaubt, dass ein Sinnbild Teil eines beschränkenden Zusatzzeichens ist. Ein Pkw sollte daraus keine Berechtigung für eine ausschließlich für Wohnmobile beschränkte Fläche ableiten. [Anlage 3 StVO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_3.html), [VzKat Teil 7](https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMVBW-S32-0001-KF10-BS-A007.pdf)
Zusatzschilder als vollständige Bedingung lesen
Prüfen Sie die gesamte Schildersäule: Ein Zeitfenster, eine Höchstdauer, ein Text oder ein weiteres Sinnbild kann die Nutzung zusätzlich bestimmen. Die StVO nennt ausdrücklich Beschränkungen der Parkerlaubnis nach Dauer und Fahrzeugart. Deshalb genügt es nicht, nur das Wohnmobil-Piktogramm zu entdecken und anzunehmen, jeder Stellplatz sei ohne weitere Bedingungen nutzbar. [Anlage 3 StVO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_3.html)
Nicht mit einem Stellplatz-Hinweis verwechseln
Ähnlich wirkende Wohnmobil-Symbole können auch der Orientierung dienen. Der Verkehrszeichenkatalog führt Zeichen 365-67 als „Wohnmobilplatz“ und 365-68 als „Wohnmobil- und Wohnwagenplatz“. Diese touristischen Hinweise sind von dem Zusatzzeichen 1010-67 zu unterscheiden, das im Katalog als Fahrzeug-Sinnbild „Wohnmobile“ geführt wird. Ein Platz-Hinweis allein beantwortet daher nicht automatisch alle Fragen zu Dauer, Gebühren oder örtlichen Bedingungen. [Verkehrszeichenkatalog](https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMVBW-S32-0001-KF10-BS-A008.htm)
Praktische Prüfreihenfolge
Im Zweifel hilft eine kurze Reihenfolge: Hauptzeichen bestimmen; darunterliegende Zusätze zuordnen; Fahrzeugart, Zeit- und sonstige Angaben mit dem eigenen Vorhaben abgleichen; anschließend Markierungen und Beschilderung am tatsächlichen Platz beachten. Diese Orientierung ersetzt keine Prüfung eines unklaren Einzelfalls. Wenn das Piktogramm oder seine Zuordnung nicht eindeutig erkennbar ist, ist die kommunale Straßenverkehrsbehörde die passende Stelle für eine Klärung.