StellplatznotizenRatgeberRechner

Zugfahrzeug am Wohnwagenplatz: Mit oder ohne eigenes Parkfeld?

09.10.2026

Ob das Zugfahrzeug bei Ihrem Wohnwagen stehen darf, hängt vom konkreten Platzangebot und der Platzordnung ab. Beispiele aus NRW, Klausenhorn und Templin zeigen unterschiedliche Lösungen – und worauf Sie vor der Buchung achten sollten.

Die Parzelle ist nicht automatisch ein Parkplatz fürs ganze Gespann

Die Frage klingt nach einer einfachen Maßangabe: Passt der Pkw neben den Wohnwagen? In der Praxis sind zwei Dinge zu unterscheiden: die Fläche, auf der der Wohnwagen steht, und der Ort, an dem das Zugfahrzeug nach dem Abkuppeln parkt. Die nordrhein-westfälische Camping- und Wochenendplatzverordnung fasst Standplätze als Flächen für Wohnwagen oder Zelte samt zugehörigen Kraftfahrzeugen. Sie sieht zugleich einen separaten Stellplatz vor, wenn Kraftwagen nicht auf dem Stand- oder Aufstellplatz stehen sollen. Das ist eine Regelung für ihren Geltungsbereich in NRW, keine pauschale Zusage, dass auf jeder Parzelle jedes Gespann Platz findet. Entscheidend bleiben Platzordnung, gebuchte Kategorie und die konkrete Fläche.

Drei Plätze, drei mögliche Antworten

Die Betreiberangaben zeigen, warum man nicht nur nach einer allgemeinen Campingregel planen sollte. Klausenhorn bezeichnet seinen Platz als vorwiegend autofrei: Autos gehören auf den internen Parkplatz; für Zugfahrzeuge ist laut FAQ ein Pkw-Stellplatz inklusive. Die genannten Parzellen der Kategorie A messen ungefähr 7,3 × 7,3 Meter. Naturcamp Templin weist dagegen darauf hin, dass der Parkplatz für das Zugfahrzeug nicht im Stellplatz enthalten ist. Daraus folgt nicht, dass ein Zugfahrzeug dort grundsätzlich unerwünscht wäre – wohl aber, dass man die Parkplatzfrage und mögliche Zusatzkosten getrennt klären sollte.

Platzbedarf richtig überschlagen

Messen Sie nicht nur die Länge des Wohnwagens. Notieren Sie Außenmaße von Wohnwagen und Zugfahrzeug sowie die Fläche, die Sie tatsächlich nutzen möchten: etwa Deichselraum, Vorzelt, Fahrräder oder einen freien Zugang. Ein rein hypothetisches Beispiel: Bei einem 7 Meter langen Wohnwagen und einem 4,5 Meter langen Pkw ergäbe eine gedachte Aufstellung hintereinander bereits 11,5 Meter Fahrzeuglänge. Das ist keine Aussage über eine bestimmte Parzelle; nebeneinander angeordnet braucht das Gespann eine andere Breite, und die Zufahrt sowie Rangierbewegungen müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Die Klausenhorn-Kategorie-A-Angabe von rund 7,3 × 7,3 Metern verdeutlicht, warum eine grobe „Parzelle für Caravan“-Angabe keine automatische Freigabe für Pkw plus Wohnwagen ist.

Vor der Buchung konkret nachfragen

Schicken Sie dem Platz die Gesamtlänge und -breite des Gespanns und fragen Sie vier Punkte schriftlich ab: Darf der Pkw auf der Wohnwagenparzelle bleiben? Falls nein, wo liegt sein Parkfeld und ist es im Preis enthalten? Muss es vorab reserviert oder als Zusatzleistung gebucht werden? Und welche Stellplatzmaße gelten für die gewählte Kategorie? Fragen Sie außerdem, ob das Maß die nutzbare Fläche oder nur eine ungefähre Kategorie beschreibt. Das verhindert, dass eine inklusive Parzelle mit einem inkludierten Parkplatz verwechselt wird.

Anreise und Aufbau mitdenken

Auch wenn Pkw und Wohnwagen rechnerisch auf eine Fläche passen, muss das Gespann in die Parzelle einfahren und später wieder herauskommen. Klären Sie deshalb, ob das Zugfahrzeug nach dem Abkuppeln umgesetzt werden muss und ob am Platz ausreichend Rangierfläche vorgesehen ist. Planen Sie den Aufbau so, dass Vorzelt, Abspannungen und Zugänge nicht in Nachbarflächen oder Wege hineinragen. Bei unklarer Lage ist eine Skizze mit Maßen hilfreicher als die bloße Angabe „Wohnwagen, sieben Meter“.

Faustregel: schriftlich bestätigen lassen

Das Zugfahrzeug hat nicht automatisch Anspruch auf ein eigenes Parkfeld auf derselben Parzelle – und ein separater Parkplatz ist nicht überall automatisch im Preis enthalten. Die rechtliche Einordnung kann regional unterschiedlich sein; die hier genannte Verordnung betrifft NRW, während die Betreiberbeispiele konkrete Platzbedingungen zeigen. Verlassen Sie sich daher nicht allein auf Fotos oder eine allgemeine Stellplatzbeschreibung. Bestätigen lassen sollten Sie Fahrzeugmaße, Stellplatzkategorie, Pkw-Parkort und Preis vor der Anreise.

Quellen

  1. Land Nordrhein-Westfalen – RECHT.NRW.DE
  2. Campingplatz Klausenhorn
  3. Naturcamp Templin